top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Erst-Recht-Schluss

Der Erst-Recht-Schluss ist eine juristische Argumentationsform, bei der eine Rechtsfolge erst recht auf einen weniger schwerwiegenden oder logisch eingeschlossenen Fall angewendet wird. (vgl. Fischer 2023, S. 50)


Beispiel: Wenn ein Arbeitgeber aus wichtigem Grund fristlos kündigen darf, darf er erst recht auch fristgemäß kündigen.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

bottom of page