Erst-Recht-Schluss
- Andreas Armster
- vor 2 Stunden
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Der Erst-Recht-Schluss ist eine juristische Argumentationsform, bei der eine Rechtsfolge erst recht auf einen weniger schwerwiegenden oder logisch eingeschlossenen Fall angewendet wird. (vgl. Fischer 2023, S. 50)
Beispiel: Wenn ein Arbeitgeber aus wichtigem Grund fristlos kündigen darf, darf er erst recht auch fristgemäß kündigen.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer


