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Kontrollsteuern
Kontrollsteuern sind Steuern, die der Finanzverwaltung zusätzliche Informationen liefern und so helfen, die korrekte Erfüllung anderer Steuerpflichten zu überprüfen. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 205) Beispiel: Die Umsatzsteuer ermöglicht Rückschlüsse auf den tatsächlichen Umsatz eines Unternehmens und dient damit zur Kontrolle der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage.

Andreas Armster
vor 4 Tagen1 Min. Lesezeit


Folgesteuern
Folgesteuern sind Steuern, die eingeführt werden, um Umgehungen oder Ausweichreaktionen bei einer anderen Steuer zu verhindern. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 205) Beispiel: Die Schenkungssteuer verhindert, dass Vermögen durch Schenkungen zu Lebzeiten übertragen wird, um die Erbschaftsteuer zu umgehen. Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

Andreas Armster
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Ergänzungssteuern
Ergänzungssteuern sind Steuern, die eine bestehende Steuer ergänzen, um bestimmte Einkommensbestandteile oder Vermögensbestandteile genauer oder gerechter zu erfassen. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 205) Beispiel: Die Vermögensteuer ergänzt die Einkommensteuer, indem sie zusätzlich das vorhandene Vermögen besteuert und nicht nur das laufende Einkommen. Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer

Andreas Armster
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Mehrgliedrige Steuern
Mehrgliedrige Steuern sind Steuern, die in mehreren Erhebungsformen bestehen, wobei bereits gezahlte Teilsteuern auf die endgültige Steuerschuld angerechnet werden. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 205) Beispiel: Eine Person zahlt im Jahr Lohnsteuer über den Arbeitgeber. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird diese Lohnsteuer vollständig auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft

Andreas Armster
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Steuerabsetzbetrag
Ein Steuerabsetzbetrag ist ein fixer Betrag, der nach Berechnung der Steuerschuld direkt von dieser abgezogen wird und die tatsächlich zu zahlende Steuer reduziert. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 204) Beispiel: Werbungskosten-Pauschbetrag Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

Andreas Armster
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Steuerschuld
Die Steuerschuld ist der konkret zu zahlende Steuerbetrag, der sich aus der Anwendung des Steuersatzes auf die steuerliche Bemessungsgrundlage ergibt, wobei Freibeträge, Absetzbeträge und andere steuerliche Regelungen berücksichtigt werden. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 204) Beispiel: Eine Person hat ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 €. Nach Abzug von Freibeträgen bleiben 25.000 € steuerpflichtig. Bei einem Steuersatz von 20 % beträgt die Steuerschuld 5.000 €. Nowotny

Andreas Armster
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