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Mehrgliedrige Steuern

Mehrgliedrige Steuern sind Steuern, die in mehreren Erhebungsformen bestehen, wobei bereits gezahlte Teilsteuern auf die endgültige Steuerschuld angerechnet werden. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 205)


Beispiel: Eine Person zahlt im Jahr Lohnsteuer über den Arbeitgeber. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird diese Lohnsteuer vollständig auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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