Kontrollsteuern
- Andreas Armster

- vor 4 Tagen
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Kontrollsteuern sind Steuern, die der Finanzverwaltung zusätzliche Informationen liefern und so helfen, die korrekte Erfüllung anderer Steuerpflichten zu überprüfen. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 205)
Beispiel: Die Umsatzsteuer ermöglicht Rückschlüsse auf den tatsächlichen Umsatz eines Unternehmens und dient damit zur Kontrolle der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer.
Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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