Folgesteuern
- Andreas Armster

- vor 4 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Folgesteuern sind Steuern, die eingeführt werden, um Umgehungen oder Ausweichreaktionen bei einer anderen Steuer zu verhindern. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 205)
Beispiel: Die Schenkungssteuer verhindert, dass Vermögen durch Schenkungen zu Lebzeiten übertragen wird, um die Erbschaftsteuer zu umgehen.
Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



Kommentare