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Folgesteuern

Folgesteuern sind Steuern, die eingeführt werden, um Umgehungen oder Ausweichreaktionen bei einer anderen Steuer zu verhindern. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 205)


Beispiel: Die Schenkungssteuer verhindert, dass Vermögen durch Schenkungen zu Lebzeiten übertragen wird, um die Erbschaftsteuer zu umgehen.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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