top of page

SUCHE

4130 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • Meistausführungsprinzip

    Das Meistausführungsprinzip ist ein Verfahren zur Feststellung von Börsenkursen, bei dem der Kurs ermittelt wird, zu dem der größte Umsatz erzielt werden kann. Es wird zur Bestimmung von Einheitskursen, Eröffnungskursen und Schlusskursen verwendet, sowohl im Kassamarkt als auch im elektronischen Handel. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 58) Beispiel: Kommt bei einem Aktienkurs von 135 EUR der größte Umsatz zustande, werden alle passenden Kaufaufträge und Verkaufsaufträge zu diesem Kurs ausgeführt. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Variable Kosten

    Variable Kosten sind mengenabhängige Kosten, die sich mit der Produktionsmenge oder Absatzmenge verändern. Sie steigen oder sinken also in Abhängigkeit davon, wie viel produziert wird. Der Verlauf kann proportional, überproportional oder unterproportional zur Produktionsmenge sein. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 57) Beispiel: Die Materialkosten für Rohstoffe steigen, wenn ein Unternehmen mehr Produkte herstellt – je mehr Fahrräder produziert werden, desto mehr Reifen müssen eingekauft werden. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Fixe Kosten

    Fixe Kosten sind Kosten, die innerhalb einer bestimmten Zeitperiode unabhängig von der Produktionsmenge oder Absatzmenge konstant bleiben. Sie verändern sich also nicht, wenn die Produktionsmenge steigt oder sinkt, und werden deshalb bei steigender Ausbringungsmenge auf mehr Einheiten verteilt, wodurch die Stückkosten sinken. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 57) Beispiel: Die Miete einer Fabrik bleibt gleich, egal ob darin 100 oder 200 Produkte hergestellt werden. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Freie wirtschaftliche Betätigung

    Die freie wirtschaftliche Betätigung beschreibt das Recht von Arbeitnehmern, ihren Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen, sowie von Unternehmern, ohne staatliche Beschränkungen Gewerbe zu gründen, Standorte zu wählen, Kapital zu investieren und Märkte zu erschließen. Auch Konsumenten haben das Recht, frei über ihr Einkommen zu verfügen (Konsumfreiheit). (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 51 f.) Beispiel: Eine Person gründet ohne staatliche Genehmigung ein Café an einem Ort ihrer Wahl. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Vertragsfreiheit

    Die Vertragsfreiheit bezeichnet das Recht, Verträge nach eigenem Willen abzuschließen und inhaltlich zu gestalten, ohne staatliche Beschränkungen. Sie umfasst die Freiheit des Vertragsschlusses (ob, mit wem) und der Vertragsgestaltung (wie, mit welchem Inhalt). (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 51) Beispiel: Zwei Parteien schließen frei einen Mietvertrag mit individuell vereinbarten Bedingungen. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Sekundärforschung

    Die Sekundärforschung bezeichnet die Sammlung und Auswertung bereits vorhandener Daten (Desk Research), z. B. aus Statistiken, Geschäftsberichten, Fachzeitschriften oder dem Internet. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 49) Beispiel: Ein Unternehmen nutzt Branchenstatistiken, um die Entwicklung des Automarktes zu analysieren. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Marktvolumen

    Das Marktvolumen ist die tatsächlich realisierte Absatzmenge oder der Umsatz einer Produktgruppe oder Branche auf einem bestimmten Markt innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Es stellt meist nur einen Teil des Marktpotenzials dar und dient als Grundlage zur Berechnung von Marktanteilen. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 48) Beispiel: Wenn in einer Stadt 60.000 Haushalte tatsächlich ein Girokonto besitzen, beträgt das Marktvolumen für Girokonten 60.000. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Marktpotenzial

    Das Marktpotenzial beschreibt die insgesamt maximal mögliche Absatzmenge oder Nachfrage eines Produkts oder einer Dienstleistung in einem bestimmten Markt unter idealen Bedingungen. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 48) Beispiel: Wenn in einer Stadt 100.000 Haushalte leben und theoretisch jeder ein Girokonto eröffnen könnte, liegt das Marktpotenzial für Girokonten bei 100.000. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Penetration

    Die Penetration bzw. Marktdurchdringung bezeichnet den Grad, in dem ein Produkt oder eine Dienstleistung innerhalb eines Marktes oder einer Verbrauchergruppe verbreitet und bekannt ist. Sie wird durch Maßnahmen wie Werbung, gezielte Ansprache von Käufergruppen, passende Vertriebswege und ein wirksames Marketing-Mix erhöht. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 48) Beispiel: Wenn 40 % aller Haushalte in Deutschland ein bestimmtes Streaming-Abo nutzen, beträgt die Penetration dieses Dienstes 40 %. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Demoskopie

    Die Demoskopie ist ein Teil der Meinungsforschung und dient der Ermittlung von Einstellungen, Meinungen, Stimmungen oder Wünschen der Bevölkerung. Sie erfolgt meist durch Befragungen eines repräsentativen Querschnitts, beispielsweise persönlich, telefonisch, schriftlich oder online. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 48) Beispiel: Vor einer Bundestagswahl werden demoskopische Umfragen durchgeführt, um die Wahlabsichten der Bevölkerung zu ermitteln. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Marktbeobachtung

    Die Marktbeobachtung ist ein Teil der Marktforschung, bei dem die langfristige Entwicklung eines Marktes sowie die Stellung von Unternehmen und Branchen auf Beschaffungsmärkten und Absatzmärkten untersucht wird. Dabei werden Statistiken und Studien ausgewertet, um Trends und zukünftige Chancen oder Risiken frühzeitig zu erkennen. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 48) Beispiel: Ein Automobilhersteller betreibt Marktbeobachtung, um zu verfolgen, wie stark die Nachfrage nach Elektroautos im Vergleich zu Verbrennern in den nächsten Jahren wächst. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Gnadensplitting

    Das Gnadensplitting (auch Witwensplitting genannt) ist eine besondere steuerliche Regelung für verwitwete Steuerpflichtige. Es ermöglicht, im Jahr nach dem Tod des Ehepartners weiterhin von den günstigeren Steuersätzen des Ehegattensplittings zu profitieren. Dadurch wird die Steuerbelastung der Hinterbliebenen gemindert. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 44) Beispiel: Stirbt der Ehemann im Jahr 2024, kann die Ehefrau im Jahr 2025 noch das Gnadensplitting anwenden und zahlt dadurch weniger Einkommensteuer. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

bottom of page