Vertragsfreiheit
- Andreas Armster

- 16. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Die Vertragsfreiheit bezeichnet das Recht, Verträge nach eigenem Willen abzuschließen und inhaltlich zu gestalten, ohne staatliche Beschränkungen. Sie umfasst die Freiheit des Vertragsschlusses (ob, mit wem) und der Vertragsgestaltung (wie, mit welchem Inhalt). (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 51)
Beispiel: Zwei Parteien schließen frei einen Mietvertrag mit individuell vereinbarten Bedingungen.
Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler


Kommentare