Freie wirtschaftliche Betätigung
- Andreas Armster

- 16. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Die freie wirtschaftliche Betätigung beschreibt das Recht von Arbeitnehmern, ihren Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen, sowie von Unternehmern, ohne staatliche Beschränkungen Gewerbe zu gründen, Standorte zu wählen, Kapital zu investieren und Märkte zu erschließen. Auch Konsumenten haben das Recht, frei über ihr Einkommen zu verfügen (Konsumfreiheit). (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 51 f.)
Beispiel: Eine Person gründet ohne staatliche Genehmigung ein Café an einem Ort ihrer Wahl.
Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler


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