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  • Gemeinkosten

    Gemeinkosten sind Kosten, die nicht direkt auf bestimmte Leistungseinheiten zugewiesen werden können. Anders als bei den direkten Kosten, die klar mit einer bestimmten Leistungseinheit verbunden sind, wie beispielsweise Materialkosten für ein Produkt, lassen sich Gemeinkosten nicht eindeutig einer bestimmten Leistungseinheit zuordnen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 186) Beispiele: Geschäftsführergehalt, Lagermiete, Kosten für Vertriebsmitarbeiter Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 186

  • Absatzweg

    Ein Absatzweg oder Absatzkanal beschreibt den Weg, den ein Produkt vom Hersteller zum Verbraucher nimmt, entweder in Form von Entscheidungen oder physischen Transporten. Das Entscheidungsproblem der Absatzwegepolitik betrifft die Wahl zwischen einem indirekten Weg, der den Einbezug von Großhändlern und/oder Einzelhändlern beinhaltet, und einem direkten Weg, bei dem der Handel nicht involviert ist. (vgl. Kußmaul 2016, S. 92) Beispiel: Ein Hersteller von Elektronikgeräten verkauft seine Produkte an Großhändler, die sie dann an Einzelhändler weiterverkaufen. Diese Einzelhändler wiederum verkaufen die Produkte schließlich an die Endkunden. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 92

  • Einzelkosten

    Einzelkosten sind die Kosten, die direkt mit der Produktion einer einzelnen Einheit eines Produkts verbunden sind. Anders gesagt, sie können direkt auf eine spezifische Leistungseinheit eines Kostenträgers zurückgeführt werden, sei es ein Produkt oder eine Dienstleistung. (vgl. Kußmaul 2016, S. 186) Beispiel: Akkordlöhne, Einzelmaterialkosten, Verpackungskosten, Marketingkosten Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 186

  • Zweckaufwand

    Zweckaufwand oder auch Grundkosten sind Aufwendungen, bei denen in gleicher Höhe Kosten gegenüberstehen. Anders ausgedrückt bedeutet das, dass für jede Ausgabe direkt eine entsprechende Kostenbelastung entsteht. (vgl. Kußmaul 2016, S. 185) Beispiele: Verpackungsmaterial, Fertigungslöhne, Energiekosten, Transportkosten Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 185

  • Neutraler Aufwand

    Neutraler Aufwand ist Aufwand, der in einer bestimmten Abrechnungsperiode anfällt, ohne dass damit direkt Kosten verbunden sind. Es gibt verschiedene Arten von neutralem Aufwand, die jeweils unterschiedliche Merkmale aufweisen. Betriebsfremder Aufwand bezieht sich auf Ausgaben, die nicht unmittelbar mit den operativen Zielen eines Unternehmens in Verbindung stehen. Periodenfremder Aufwand hingegen sind Kosten, die nicht in der betrachteten Abrechnungsperiode entstanden sind. Außerordentlicher Aufwand bezeichnet ungewöhnliche Kosten, die nicht regelmäßig auftreten. (vgl. Kußmaul 2016, S. 185) Beispiele: Spenden, Gewerbesteuernachzahlung, Katastrophenschäden an Betriebsmitteln Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 185

  • Kalkulatorische Kosten

    Kalkulatorische Kosten sind Kosten, die in der Finanzbuchhaltung entweder keinen entsprechenden Aufwand haben (in diesem Fall werden sie als Zusatzkosten bezeichnet) oder bei denen der Aufwand in anderer Höhe anfällt (dann spricht man von Anderskosten). Diese Kosten werden entweder aus den vorhandenen Finanzbuchhaltungsdaten abgeleitet und modifiziert in die Kostenrechnung übernommen oder es werden vollständig neue Daten ermittelt, um sie in die Kostenrechnung einzubeziehen. (vgl. Kußmaul 2016, S.185) Beispiele: Zusatzkosten, Anderskosten Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 185

  • Kostenrechnung

    Die Kostenrechnung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens, der sich mit der Erfassung und Analyse der Kosten befasst, die bei der Produktion von Gütern oder Dienstleistungen anfallen. Sie erfüllt dabei verschiedene wichtige Aufgaben: Kontrolle der Wirtschaftlichkeit, Bereitstellung von Zahlenmaterial für dispositive und externe Zwecke. (vgl. Kußmaul 2016, S. 184) Beispiel: Analyse der Produktionskosten für die Herstellung eines Autos Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 184

  • Bilanzverkürzung

    Die Bilanzverkürzung tritt auf, wenn sowohl die Aktivseite als auch die Passivseite einer Bilanz durch eine Abnahme des Gesamtvermögens und des Gesamtkapitals um den gleichen Betrag verringert werden. Jeder Abgang auf einem Vermögenskonto (Aktivkonto) entspricht einem Abgang auf einem Kapitalkonto (Passivkonto) in gleicher Höhe. Dadurch verringert sich die Bilanzsumme entsprechend. (vgl. Kußmaul 2016, S. 172) Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen tilgt einen Kredit in Höhe von 5.000 Euro bei der Bank. Diese 5.000 Euro werden von dem Konto "Darlehen" (ein passivisches Bestandskonto) abgebucht. Gleichzeitig verringert sich die Aktivseite der Bilanz um den gleichen Betrag von 5.000 Euro auf dem Konto "Bank". Durch diese Transaktion verkürzt sich die Bilanz, da sowohl die Aktivseite als auch die Passivseite um den gleichen Betrag von 5.000 Euro abnehmen. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 172

  • Bilanzverlängerung

    Die Bilanzverlängerung tritt auf, wenn sowohl die Aktivseite als auch die Passivseite einer Bilanz durch eine Zunahme des Gesamtvermögens und des Gesamtkapitals um den gleichen Betrag erhöht werden. Jeder Zugang auf einem Vermögenskonto (Aktivkonto) entspricht einem Zugang auf einem Kapitalkonto (Passivkonto) in gleicher Höhe. Dadurch erhöht sich die Bilanzsumme entsprechend. (vgl. Kußmaul 2016, S. 172) Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen erhält einen Kredit in Höhe von 10.000 Euro von einer Bank. Diese 10.000 Euro werden auf dem Konto "Darlehen" (ein passivisches Bestandskonto) verbucht. Gleichzeitig erhöht sich die Aktivseite der Bilanz um den gleichen Betrag von 10.000 Euro auf dem Konto "Bank". Durch diese Transaktion verlängert sich die Bilanz, da sowohl die Aktivseite als auch die Passivseite um den gleichen Betrag von 10.000 Euro zunehmen. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 172

  • Passivtausch

    Der Passivtausch beschreibt eine Situation, bei der es zu einer Verschiebung innerhalb der Kapitalstruktur eines Unternehmens kommt, während das Gesamtkapital und das Gesamtvermögen konstant bleiben und die Vermögensstruktur unverändert bleibt. Dabei ändert sich die Bilanzsumme nicht. Ein Zugang auf einem Kapitalkonto (Passivkonto) entspricht wertmäßig dem Abgang auf einem anderen Kapitalkonto (Umfinanzierung). (vgl. Kußmaul 2016, S. 172) Beispiele: Bank an Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten an Rückstellungen Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 172

  • Aktivtausch

    Der Aktivtausch beschreibt eine Situation, bei der es zu einer Verschiebung innerhalb der Vermögensstruktur eines Unternehmens kommt, während das Gesamtvermögen und das Gesamtkapital konstant bleiben und die Kapitalstruktur unverändert bleibt. Dabei ändert sich die Bilanzsumme nicht. Ein Zugang auf einem Vermögenskonto (Aktivkonto) entspricht dabei wertmäßig dem Abgang auf einem anderen Vermögenskonto. (vgl. Kußmaul 2016, S. 172) Beispiele: Rohstoffe an Bank, Bank an Fuhrpark, Kasse an Bank Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 172

  • Schlussbilanz

    Die Schlussbilanz ist eine Zusammenfassung der Positionen des Schlussbilanzkontos, bei der die Beträge entsprechend den gesetzlichen Vorschriften umgegliedert werden. Diese umgegliederten Beträge dienen als Grundlage für die Anfangsbestände der Bestandskonten im folgenden Geschäftsjahr. (vgl. Kußmaul 2016, S. 171) Beispiel: Am Ende des Geschäftsjahres X wird die Schlussbilanz erstellt. In dieser Bilanz werden alle Kontenabschlüsse zusammengefasst, einschließlich der Aktiva, Passiva und Eigenkapitalpositionen. Angenommen, das Unternehmen hat Bargeld in Höhe von 50.000 Euro, Schulden von 20.000 Euro und Eigenkapital von 30.000 Euro. Diese Werte werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften umgegliedert und als Anfangsbestände für die entsprechenden Konten des folgenden Geschäftsjahres verwendet. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 171

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