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AutorenbildAndreas Armster

Kalkulatorische Kosten

Kalkulatorische Kosten sind Kosten, die in der Finanzbuchhaltung entweder keinen entsprechenden Aufwand haben (in diesem Fall werden sie als Zusatzkosten bezeichnet) oder bei denen der Aufwand in anderer Höhe anfällt (dann spricht man von Anderskosten). Diese Kosten werden entweder aus den vorhandenen Finanzbuchhaltungsdaten abgeleitet und modifiziert in die Kostenrechnung übernommen oder es werden vollständig neue Daten ermittelt, um sie in die Kostenrechnung einzubeziehen. (vgl. Kußmaul 2016, S.185)


Beispiele: Zusatzkosten, Anderskosten


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 185

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