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- Transformationskurve
Die Transformationskurve stellt dar, welche maximale Menge eines Gutes produziert werden kann, wenn die Produktionsmenge eines anderen Gutes festgelegt ist. Sie wird durch die zugrundeliegenden Produktionsfunktionen bestimmt. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 49 f.) Beispiel: Ein Bauernhof kann Weizen und Mais anbauen. Wenn der Bauer mehr Weizen produzieren möchte, muss er den Anbau von Mais verringern. Die Transformationskurve zeigt die verschiedenen Kombinationen von Weizen und Mais, die der Bauer mit den verfügbaren Ressourcen maximal anbauen kann. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Grenzrate der technischen Substitution
Die Grenzrate der technischen Substitution ist die Steigung der Isoquante und beschreibt das Verhältnis der Grenzproduktivitäten. Die technische Grenzrate der Substitution gibt an, in welchem Verhältnis ein Faktor (z.B. Arbeit) durch den anderen (z.B. Kapital) substituiert werden kann. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 48) Beispiel: Ein Unternehmen kann 1 Stunde Arbeitszeit durch 2 Maschinenstunden ersetzen, ohne die Produktionsmenge zu ändern. Die Grenzrate der technischen Substitution beträgt in diesem Fall 2:1. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Mieterschutz
Mieterschutz bezieht sich hauptsächlich auf den Kündigungsschutz und die Mietpreisbindung im Mietrecht. Er schützt die Interessen der Mieter, ohne dass direkte Haushaltsmittel benötigt werden. Allerdings kann starker Mieterschutz mittelfristig zu geringeren Investitionen im Wohnungsbau führen, was die Mietpreise erhöhen kann. Um dies auszugleichen, sind weitere staatliche Maßnahmen wie Fördermittel oder Zweckentfremdungsverbote notwendig, um Investoren auf dem Wohnungsmarkt zu halten. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 245) Beispiel: Ein Mieter kann nicht einfach wegen Eigenbedarf gekündigt werden und hat zudem die Sicherheit, dass die Miete nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz pro Jahr erhöht werden darf. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 245
- Ordnungspolitische Instrumentarien
Ordnungspolitische Instrumentarien sind rechtliche Maßnahmen, die den Wohnungsmarkt regulieren. In Deutschland umfassen sie umfangreichen Schutz für Mieter und Wohnungseigentümer, der durch gesetzliche Rahmenbedingungen festgelegt wird. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 245) Beispiel: In Deutschland regelt das Mieterschutzgesetz die Rechte von Mietern und schützt sie vor willkürlichen Mieterhöhungen und unrechtmäßigen Kündigungen. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 245
- Indirekte Förderung
Indirekte Förderung bezieht sich auf die Unterstützung durch Steuervergünstigungen, die als Hauptinstrument der Eigentumsförderung in Deutschland dienen. Diese Förderung erfolgt hauptsächlich durch Vergünstigungen bei der Einkommensteuer, um Investitionen im Wohnungsmarkt anzuregen. Weitere Steuervergünstigungen, wie bei der Grundsteuer, Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer, spielen eine kleinere Rolle. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 241 f.) Beispiel: Ein Investor erhält Steuererleichterungen auf seine Einkommensteuer, wenn er in den Bau oder Kauf von Wohnimmobilien investiert. Dies reduziert seine Steuerlast und macht Investitionen in Wohnraum attraktiver. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 241-242
- Subjektförderung
Bei der Subjektförderung erhalten Personen finanzielle Unterstützung für ihre Wohnkosten. Diese Unterstützung hängt von der individuellen Situation der Antragsteller ab und ist an die Person selbst gebunden. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 241) Beispiel: Eine Familie mit geringem Einkommen erhält monatlich Wohngeld, um ihre Mietkosten zu decken. Die Höhe des Wohngeldes hängt vom Einkommen und der Größe der Familie ab. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 241
- Objektförderung
Bei der Objektförderung werden Baumaßnahmen direkt unterstützt, um das Wohnraumangebot zu erhöhen. Die finanziellen Anreize sind dabei an ein spezifisches Kaufobjekt oder Mietobjekt gebunden und werden unabhängig von der finanziellen Lage des Interessenten gewährt. Diese Förderungen sind zweckgebunden und müssen für das jeweilige Objekt verwendet werden. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 239 f.) Beispiel: Ein staatliches Förderprogramm, das Bauherren Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für den Bau von Mietwohnungen gewährt. Diese Fördermittel sind an das Bauprojekt gebunden und müssen zur Realisierung des Wohnungsbaus verwendet werden, unabhängig davon, wer später die Wohnungen mietet oder kauft. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 239-240
- Wohnungspolitik
Wohnungspolitik umfasst Maßnahmen, die sowohl den Wohnungsmarkt direkt als auch indirekt beeinflussen. Sie beinhaltet Eingriffe zur Verbesserung der Wohnversorgung und bezieht sich auf Bodenpolitik sowie auf Wohnungspolitik im engeren und weiteren Sinne. Im engeren Sinne umfasst sie die Wohnungsbaupolitik, die sich auf die Schaffung neuer Wohnungen konzentriert, und die Wohnungsbestandspolitik, die den vorhandenen Wohnungsbestand betrifft. Im weiteren Sinne schließt die Wohnungspolitik Aspekte der Konjunkturpolitik, Sozialpolitik, Vermögenspolitik und Strukturpolitik mit ein. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 238) Beispiel: Ein staatliches Programm zur Förderung des Baus von bezahlbaren Wohnungen durch Subventionen und Steuervergünstigungen. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 238
- Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht regelt die Anforderungen und Standards bezüglich Sicherheit, Ordnung, Gestaltung und Gefahrenabwehr für Bauvorhaben und Bauanlagen. Es fällt unter die Zuständigkeit der Länder, die jeweils ihre eigenen Bauordnungen erlassen. Diese Gesetze gelten für jeden, der Bauvorhaben plant oder umsetzt, und stellen sicher, dass die Errichtung und Nutzung von Bauwerken den geltenden Standards entsprechen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 198) Beispiel: Die Festlegung von Mindestabständen zwischen Gebäuden, um Brandschutzstandards und Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 198
- Städtebaurecht
Das Städtebaurecht ist ein Rechtsbereich, der sich mit der Planung, Entwicklung und Nutzung von Grundstücken in Städten und Gemeinden befasst. Es gibt dem Bund und den Gemeinden die Befugnis, Gesetze und Vorschriften zu erlassen, die die Gestaltung und Nutzung des Bodens regeln. Diese Regelungen dienen dazu, die Entwicklung von Städten und Gemeinden zu lenken und zu ordnen. Die Gemeinden sind unter anderem dafür verantwortlich, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne gemäß den Vorgaben des Städtebaurechts aufzustellen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 198) Beispiel: Eine Gemeinde beschließt, ein neues Wohngebiet zu planen und zu entwickeln. Dazu erstellt sie einen Flächennutzungsplan, der festlegt, welche Flächen für Wohnbebauung vorgesehen sind. Anschließend werden Bebauungspläne erstellt, die die genaue Art der Bebauung und die zulässige Nutzung festlegen. Diese Pläne müssen den Vorgaben des Städtebaurechts entsprechen. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 198
- Agrarabschöpfungen
Agrarabschöpfungen sind eine spezielle Art von Zöllen. Sie sind variable Abgaben auf Importe von Agrarerzeugnissen, Zucker und Isoglukose aus Nicht-EU-Ländern, wenn deren Preise unter den EU-Preisen liegen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 175) Beispiel: Wenn die EU eine Abgabe auf importierten Zucker aus einem Nicht-EU-Land erhebt, weil der Preis dieses Zuckers niedriger ist als der Preis für Zucker, der innerhalb der EU produziert wird. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 175
- Zölle
Zölle sind Einnahmen, die aus dem gemeinsamen Zolltarif für Importe aus Drittländern resultieren. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 175) Beispiel: Wenn Waren aus einem Nicht-EU-Land in die EU importiert werden und dafür ein bestimmter Betrag als Zollgebühr erhoben wird. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 175


