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- Steuerschuldner
Steuerschuldner sind natürliche oder juristische Personen, die verpflichtet sind, eine Steuer zu zahlen, für die Steuerhaftung haften, eine Steuer für einen Dritten einzubehalten oder abzuführen oder andere durch Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen haben. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiel: Gewerbetreibende, Körperschaften, Freiberufler, Arbeitnehmer Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuersatz
Der Steuersatz ist das Verhältnis des Steuerbetrags zur Bemessungsgrundlage und bestimmt, wie hoch die Steuer im Verhältnis zu der Bemessungsgrundlage ist. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiel: Angenommen, die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen beträgt 30%. Wenn jemand ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro hat, wäre der Steuerbetrag 30% von 50.000 Euro, also 15.000 Euro. Der Steuersatz beträgt in diesem Fall 30%. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuertarif
Der Steuertarif beschreibt eine Regel, die jeder Bemessungsgrundlage einen Steuerbetrag zuordnet. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiele: Progressiver Tarif, Linearer Tarif, Degressiver Tarif Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuerbetrag
Der Steuerbetrag oder die Steuerschuld ist der absolute Betrag, der aufgrund der Steuerverpflichtung zu entrichten ist. Er wird auf Basis der Steuerbemessungsgrundlage und des anzuwendenden Steuertarifs berechnet. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiel: Eine Person hat ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro. Der progressive Einkommensteuertarif sieht vor, dass die ersten 10.000 Euro steuerfrei sind, die nächsten 30.000 Euro mit 20% und die letzten 10.000 Euro mit 30% besteuert werden. Somit ergibt sich ein Steuerbetrag von 9.000 Euro. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Besteuerungseinheit
Die Besteuerungseinheit ist die vom Gesetzgeber festgelegte Einheit der Bemessungsgrundlage, auf die der Steuertarif angewandt wird. Sie definiert die konkrete Maßeinheit, in der die Bemessungsgrundlage angegeben wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiele: Einkommen in Euro, Bodenfläche in Quadratmetern Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuerbemessungsgrundlage
Die Steuerbemessungsgrundlage ist die technisch-physische oder monetäre Größe, die zur Ermittlung der Steuerschuld herangezogen wird. Sie dient als Basis zur Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiele: Gewerbeertrag, Zu versteuerndes Einkommen, Hubraum Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuerobjekt
Das Steuerobjekt, auch Steuergegenstand genannt, ist die Sache, Handlung oder Geldsumme, auf die sich die Steuererhebung richtet. Es ist der konkrete Tatbestand, der die Steuerpflicht begründet. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 204) Beispiele: Gewerbebetrieb, Kraftfahrzeug, Einkommen Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Benutzungsgebühren
Benutzungsgebühren werden für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 203) Beispiele: Büchereien, Müllabfuhr, Parkplatzgebühren, Eintrittsgebühren Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Verwaltungsgebühren
Verwaltungsgebühren sind Entgelte, die für die Vornahme von Amtshandlungen oder sonstigen Tätigkeiten erhoben werden. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 203) Beispiele: Ausstellung von Bescheinigungen, Erteilung von Genehmigungen Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Beiträge
Beiträge sind Geldleistungen, die von Personen erhoben werden, die die Möglichkeit haben, bestimmte öffentliche Leistungen zu nutzen, auch wenn sie diese Leistungen tatsächlich nicht in Anspruch nehmen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 203 f.) Beispiele: Beiträge sind Anliegerbeiträge, Beiträge an Kammern Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuern
Steuern sind die bedeutendsten Einnahmen des Staates in Deutschland. Sie gehören zu den öffentlichen Abgaben, zu denen auch Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben zählen. Gemäß der Legaldefinition in § 3 (1) der Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die nicht als Gegenleistung für eine spezielle Leistung erbracht werden. Diese Leistungen werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Einnahmeerzielung allen auferlegt, die dem gesetzlich festgelegten Tatbestand entsprechen. Die Einnahmeerzielung kann dabei auch nur ein Nebenzweck sein. Zölle und Abschöpfungen gelten ebenfalls als Steuern. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 201 f.) Beispiele: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuervergünstigungen
Steuervergünstigungen sind steuerliche Regelungen, die zu einer Reduzierung der Steuereinnahmen des Staates führen. Diese Regelungen werden eingeführt, um bestimmte wirtschaftliche, soziale oder politische Ziele zu erreichen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 191) Beispiel: Ein Unternehmen, das in erneuerbare Energien investiert, erhält eine Steuervergünstigung in Form von Abschreibungen oder direkten Steuerabzügen für seine Investitionen. Dadurch wird die Investition in umweltfreundliche Technologien gefördert und die Steuerlast des Unternehmens reduziert. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


