Steuern sind die bedeutendsten Einnahmen des Staates in Deutschland. Sie gehören zu den öffentlichen Abgaben, zu denen auch Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben zählen. Gemäß der Legaldefinition in § 3 (1) der Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die nicht als Gegenleistung für eine spezielle Leistung erbracht werden. Diese Leistungen werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Einnahmeerzielung allen auferlegt, die dem gesetzlich festgelegten Tatbestand entsprechen. Die Einnahmeerzielung kann dabei auch nur ein Nebenzweck sein. Zölle und Abschöpfungen gelten ebenfalls als Steuern. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 201 f.)
Beispiele: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer
Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:
De Gruyter Oldenbourg
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