Das Steuerobjekt, auch Steuergegenstand genannt, ist die Sache, Handlung oder Geldsumme, auf die sich die Steuererhebung richtet. Es ist der konkrete Tatbestand, der die Steuerpflicht begründet. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 204)
Beispiele: Gewerbebetrieb, Kraftfahrzeug, Einkommen
Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:
De Gruyter Oldenbourg
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