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- Werbungskosten-Pauschsätze
Werbungskosten-Pauschsätze sind festgelegte Pauschbeträge für Werbungskosten bestimmter Berufsgruppen, die den Einzelnachweis von Kosten vereinfachen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 234) Beispiel: Ein Lehrer kann einen berufsspezifischen Werbungskosten-Pauschsatz ansetzen, ohne jede Ausgabe (z. B. für Unterrichtsmaterial) einzeln nachweisen zu müssen. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Wagnersche Gesetz
Das Wagnersche Gesetz besagt, dass die Staatsausgaben mit dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt langfristig absolut und relativ zum Volkseinkommen zunehmen. Gründe sind der wachsende Bedarf an staatlichen Aufgaben in den Bereichen Recht, Wohlfahrt und Infrastruktur. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 233) Beispiel: Mit steigendem Wohlstand investiert der Staat mehr Geld in Bildung, Gesundheitswesen und soziale Sicherung. Dadurch wachsen die Staatsausgaben schneller als die Wirtschaftsleistung. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Vollzugsbudget
Ein Vollzugsbudget ist eine Gliederung des Staatshaushalts nach den wirtschaftlichen Wirkungen der Ausgaben und Einnahmen (kurzfristig und langfristig) und nicht nach Ministerien. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 231) Beispiel: Statt die Ausgaben dem Verkehrsministerium zuzuordnen, werden sie nach ihrer Wirkung auf Wachstum oder Beschäftigung gegliedert. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Volkswirtschaftliche Lenkungsfunktion
Die volkswirtschaftliche Lenkungsfunktion ist die Aufgabe des Staatshaushalts, durch Einnahmen (z. B. Steuern) und Ausgaben die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu beeinflussen, insbesondere zur Stabilisierung der Konjunktur. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 231) Beispiel: Der Staat erhöht in einer Rezession seine Investitionsausgaben, um die Nachfrage und die Beschäftigung anzukurbeln. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Virement
Ein Virement ist die Übertragung von Haushaltsmitteln zwischen Haushaltstiteln oder Haushaltsjahren. Es ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist (gegenseitige Deckungsfähigkeit). (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 231) Beispiel: Nicht benötigte Mittel für Büromaterial werden mit Genehmigung auf den Haushaltstitel IT-Ausstattung übertragen. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Verwendungszwecksteuer
Eine Verwendungszwecksteuer ist eine Steuer, deren Einnahmen für einen bestimmten Zweck verwendet werden und nicht frei in den allgemeinen Staatshaushalt fließen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 231) Beispiel: Eine Lkw-Maut, deren Einnahmen ausschließlich für den Ausbau und Erhalt der Straßeninfrastruktur verwendet werden. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Verwaltungsreform
Die Verwaltungsreform umfasst Maßnahmen zur Modernisierung und effizienteren Gestaltung der öffentlichen Verwaltung, z. B. durch organisatorische Änderungen, Aufgabenverlagerungen oder Verwaltungsvereinfachung. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 230 f.) Beispiel: Mehrere kleine Gemeinden werden zu einer größeren Gemeinde zusammengeschlossen, um die Verwaltung effizienter zu gestalten. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Verwaltungshoheit
Die Verwaltungshoheit ist das Recht und die Befugnis des Staates, öffentliche Aufgaben auszuführen und öffentliche Einnahmen (z. B. Steuern) zu verwalten und zu erheben. In Deutschland liegt sie überwiegend bei den Ländern. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 229 f.) Beispiel: Das Finanzamt eines Bundeslandes erhebt und verwaltet die Einkommensteuer. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt ist der Teil des kommunalen Haushaltsplans, der alle laufenden (vermögensunwirksamen) Einnahmen und Ausgaben enthält, z. B. Steuern, Gebühren sowie Personalkosten und Verwaltungskosten. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 229) Beispiel: Die Personalkosten einer Stadtverwaltung oder Gebühreneinnahmen aus dem Bürgeramt werden im Verwaltungshaushalt erfasst. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Versteckte öffentliche Bedarf
Der versteckte öffentliche Bedarf umfasst Leistungen, die Privatpersonen aufgrund gesetzlicher Vorschriften unentgeltlich für den Staat erbringen müssen, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 229) Beispiel: Die ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe oder die Mitwirkung von Arbeitgebern beim Lohnsteuerabzug zählen zum versteckten öffentlichen Bedarf. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Versteckte Progression
Die versteckte Progression entsteht, wenn Lohnerhöhungen aufgrund der Inflation zu einer höheren Steuerbelastung führen, obwohl das reale Einkommen nicht steigt. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 229) Beispiel: Das Gehalt steigt wegen der Inflation von 3.000 € auf 3.150 €, die Kaufkraft bleibt gleich. Trotzdem fällt wegen des progressiven Steuertarifs mehr Einkommensteuer an. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Versorgungsfreibetrag
Der Versorgungsfreibetrag ist ein steuerfreier Betrag für bestimmte Versorgungsbezüge (z.B. Pensionen) bzw. im Erbschaftsteuerrecht für den überlebenden Ehegatten und Kinder. Er soll die steuerliche Belastung mindern. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 229) Beispiel: Ein Beamter im Ruhestand erhält eine Pension. Ein Teil dieser Pension bleibt durch den Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien


