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  • Liberale Demokratie

    Die liberale Demokratie ist eine Form der Demokratie, bei der individuelle Freiheit und Grundrechte im Mittelpunkt stehen. Der Staat schützt die Rechte der Bürger (z. B. Meinungsfreiheit, Eigentum) durch einen Rechtsstaat, während politische Entscheidungen meist durch gewählte Vertreter und nach dem Mehrheitsprinzip getroffen werden. Gleichzeitig sorgen Institutionen dafür, dass auch Minderheiten geschützt werden und Macht kontrolliert wird. (vgl. Pickel/Pickel 2022, S. 17 ff.) Beispiele: Frankreich, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland, Deutschland, Schweiz Pickel, G.; Pickel, S. (2022): Demokratie. Stuttgart: Kohlhammer

  • Demokratie

    Demokratie bezeichnet eine Herrschaftsform, in der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und durch Wahlen, Beteiligung und politische Mitbestimmung legitimiert wird. (vgl. Pickel/Pickel 2022, S. 9 ff.) Beispiel: Die Bürgerinnen und Bürger wählen in Deutschland regelmäßig den Bundestag, und die Partei oder Koalition mit der Mehrheit bildet die Regierung. Dadurch geht die politische Macht vom Volk aus, weil die Bürgerinnen und Bürger durch ihre Stimmen entscheiden, wer sie regiert. Pickel, G.; Pickel, S. (2022): Demokratie. Stuttgart: Kohlhammer

  • Leichtfertige Steuerverkürzung

    Eine leichtfertige Steuerverkürzung ist eine grob fahrlässige Verkürzung von Steuern, bei der der Steuerpflichtige seine Sorgfaltspflichten in besonders hohem Maße verletzt (§ 378 AO). (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 219) Beispiel: Ein Unternehmer macht ungenaue Angaben, weil er seine Unterlagen nicht sorgfältig prüft und dadurch zu wenig Steuern zahlt. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Steuerliche Selbstanzeige

    Eine steuerliche Selbstanzeige ist die nachträgliche Berichtigung oder Nachmeldung unrichtiger oder fehlender Steuerangaben, durch die unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit bei Steuerhinterziehung erreicht werden kann (§ 371 AO). (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 219) Beispiel: Ein Steuerpflichtiger hat Zinseinkünfte nicht angegeben. Bevor das Finanzamt dies entdeckt, meldet er die Einkünfte vollständig nach und zahlt die Steuern nach. Dadurch bleibt er straffrei. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Feststellungsbescheid

    Ein Feststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid, der bestimmte Besteuerungsgrundlagen (z. B. Gewinn) verbindlich feststellt, die anschließend in anderen Steuerbescheiden übernommen werden. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 211) Beispiel: Bei einer Personengesellschaft wird der Gewinn zunächst im Feststellungsbescheid ermittelt und auf die Gesellschafter verteilt. Diese Anteile werden dann in deren Einkommensteuerbescheiden berücksichtigt. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine regelmäßige (monatliche oder vierteljährliche) Meldung des Unternehmers an das Finanzamt, in der er seine Umsatzsteuer berechnet und im Voraus abführt. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 195) Beispiel: Ein Unternehmen hat im Januar 1.000 € Umsatzsteuer zu zahlen. Diese muss es in der Voranmeldung bis zum 10. Februar melden und an das Finanzamt überweisen. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Kleinunternehmer

    Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, dessen Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet und der daher keine Umsatzsteuer erheben muss, aber auch keinen Vorsteuerabzug erhält (§ 19 UStG). (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 193) Beispiel: Ein selbstständiger Grafikdesigner erzielt im Jahr 25.000 € Umsatz. Er gilt als Kleinunternehmer, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer und führt keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Kleinbetragsrechnung

    Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung mit einem Bruttobetrag bis 250 €, bei der vereinfachte Pflichtangaben ausreichen (z. B. kein Leistungsempfänger nötig). (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 191) Beispiel: Ein Unternehmer kauft Büromaterial für 50 € inkl. Umsatzsteuer und erhält einen Kassenzettel. Dieser gilt als Kleinbetragsrechnung und berechtigt zum Vorsteuerabzug. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Grenzüberschreitende Lieferungen

    Grenzüberschreitende Lieferungen sind Warenlieferungen zwischen verschiedenen Staaten, bei denen die Besteuerung grundsätzlich im Bestimmungsland (Importland) erfolgt, während der Export meist steuerfrei ist. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 185) Beispiel: Ein deutsches Unternehmen liefert Waren nach Frankreich. Die Lieferung ist in Deutschland steuerfrei (innergemeinschaftliche Lieferung), während der Käufer in Frankreich die Umsatzsteuer auf den Erwerb zahlen muss. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Unentgeltliche Wertabgabe

    Eine unentgeltliche Wertabgabe liegt vor, wenn ein Unternehmer Gegenstände oder Leistungen aus seinem Unternehmen für private Zwecke verwendet, und diese Nutzung einer entgeltlichen Leistung gleichgestellt wird (zur Korrektur des Vorsteuerabzugs). (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 181) Beispiel: Ein Unternehmer entnimmt ein Produkt aus seinem Betrieb und schenkt es privat weiter. Diese Entnahme wird wie ein Verkauf behandelt und unterliegt der Umsatzsteuer. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Nettosteuer

    Eine Nettosteuer ist eine Steuer, die sich auf den Nettobetrag (ohne Steuer) bezieht, sodass die Steuer nicht Teil ihrer eigenen Bemessungsgrundlage ist. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 177) Beispiel: Ein Handwerker stellt eine Rechnung über 119 € brutto. Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt 19 €, da sie auf den Nettopreis von 100 € berechnet wird. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Konsumsteuer

    Eine Konsumsteuer ist eine Steuer, die den Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen belastet (z. B. Umsatzsteuer). Sie wird wirtschaftlich vom Endverbraucher getragen. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 177) Beispiel: Ein Kunde kauft ein Produkt für 119 €. Darin sind 19 € Umsatzsteuer enthalten. Diese Steuer wird vom Unternehmen an das Finanzamt abgeführt, aber letztlich vom Kunden getragen. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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