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Discounted-Cash-Flow-Verfahren

Beim Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) wird der Unternehmenswert aus den künftig erwarteten Free Cash Flows abgeleitet. Diese Zahlungsüberschüsse, die weder im Unternehmen gebunden noch für Investitionen benötigt werden, werden über den gewichteten Kapitalkostensatz (WACC) auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst. Aus der Summe der diskontierten Free Cash Flows ergibt sich der Unternehmenswert, von dem zur Ermittlung des Eigenkapitals noch das Fremdkapital abgezogen wird. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 157 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen erwirtschaftet jährlich einen Free Cash Flow von einer Million Euro und dieser soll in den nächsten Jahren stabil bleiben. Der angenommene Diskontierungssatz (WACC) liegt bei sechs Prozent. In diesem Fall wird die erwartete Million jedes Jahres mit sechs Prozent abgezinst und aufsummiert. Daraus ergibt sich ein Unternehmenswert von rund 16,7 Millionen Euro. Werden anschließend noch bestehende Schulden abgezogen, bleibt der Wert übrig, der den Eigentümern zugerechnet werden kann.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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