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  • Zwischenerfolgskonsolidierung

    Die Zwischenerfolgskonsolidierung bezieht sich auf die Behandlung von Zwischenerfolgen, die durch Lieferbeziehungen innerhalb des Konsolidierungskreises entstehen. Wenn beispielsweise ein Konzernunternehmen Vermögensgegenstände an ein anderes Konzernunternehmen liefert, führt dies zu einem Erfolgsausweis im Einzelabschluss des liefernden Unternehmens. Das empfangende Unternehmen erfasst den Vermögensgegenstand zu den Anschaffungskosten. Da ein Konzern als wirtschaftliche Einheit Gewinne oder Verluste erst durch Umsätze mit Unternehmen außerhalb des Konsolidierungskreises erzielen kann, kann aus Sicht des Konzerns noch keine Umsatzrealisation stattgefunden haben. (vgl. Kußmaul 2016, S. 425 f.) Beispiel: Angenommen, Unternehmen A verkauft Maschinen im Wert von 100.000 Euro an Unternehmen B, beide Unternehmen gehören zum selben Konzern. Gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften würde Unternehmen A den Umsatz von 100.000 Euro in seinem Einzelabschluss ausweisen. Unternehmen B würde den Erwerb der Maschinen zu den Anschaffungskosten von 100.000 Euro verbuchen. In der Konzernbilanz würden jedoch diese Umsätze und Kosten eliminiert werden, da sie innerhalb des Konsolidierungskreises stattfinden und keine Transaktionen mit externen Unternehmen sind. Somit würde der Umsatz von Unternehmen A und die Anschaffungskosten von Unternehmen B bei der Zwischenerfolgskonsolidierung herausgenommen werden. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 425-426

  • Kapitalkonsolidierung

    Die Kapitalkonsolidierung gemäß § 301 HGB basiert auf der Erwerbsmethode, bei der der Erwerb einer Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft als Einzelerwerb aller Vermögensgegenstände und Schulden zu ihrem aktuellen Wert betrachtet wird. (vgl. Kußmaul 2016, S. 425) Beispiel: Erstkonsolidierung, Folgekonsolidierung Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 425

  • Konsolidierungskreis

    Der Konsolidierungskreis legt fest, welche Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Im engeren Sinne umfasst der Konsolidierungskreis nur die Konzernunternehmen, die normalerweise gemäß § 301 HGB voll konsolidiert werden. Gemäß § 294 Abs. 1 HGB unterliegen dem Konsolidierungspflicht sowohl das Mutterunternehmen als auch alle Tochtergesellschaften, unabhängig von deren Standort. Allerdings gibt es gemäß § 296 Abs. 1 und 2 HGB einige Wahlrechte bezüglich der Konsolidierung, die dazu führen können, dass bestimmte Tochtergesellschaften nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden müssen. Zusätzlich zum engeren Sinne des Konsolidierungskreises gehören auch Gemeinschaftsunternehmen gemäß § 310 HGB und assoziierte Unternehmen gemäß § 311 HGB zum weiteren Sinne des Konsolidierungskreises. (vgl. Kußmaul 2016, S. 423) Beispiel: Angenommen, Unternehmen A ist das Mutterunternehmen und besitzt zwei Tochtergesellschaften, B und C. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen sowohl Unternehmen B als auch Unternehmen C in den Konzernabschluss von Unternehmen A einbezogen werden, da sie als Tochtergesellschaften gelten. Allerdings besitzt Unternehmen A auch eine Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen D, und es gibt eine assoziierte Beteiligung an Unternehmen E. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen können Unternehmen D und E je nach den Konsolidierungswahlrechten entweder in den Konzernabschluss einbezogen werden oder nicht, abhängig von den spezifischen Umständen und der Entscheidung des Mutterunternehmens. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 423

  • Interessentheorie

    Die Interessentheorie betrachtet den Konzernabschluss als eine Erweiterung des Abschlusses der Muttergesellschaft. Dabei werden nur die Interessen und Perspektiven der Muttergesellschaft berücksichtigt und bilanziert. Dieses Konzept hat sowohl in Deutschland als auch international nur eine geringe Bedeutung. (vgl. Kußmaul 2016, S. 422) Beispiel: Angenommen, die Muttergesellschaft eines Konzerns besitzt mehrere Tochterunternehmen, die verschiedene Geschäftsfelder betreiben. Gemäß der Interessentheorie würde der Konzernabschluss nur die finanziellen Informationen der Muttergesellschaft enthalten und die Ergebnisse der Tochterunternehmen würden nicht gesondert ausgewiesen werden. Daher würden beispielsweise Umsätze, Kosten und Gewinne der Tochterunternehmen nicht separat im Konzernabschluss dargestellt werden. Stattdessen würden nur die Finanzdaten der Muttergesellschaft selbst im Konzernabschluss erscheinen, und die Ergebnisse der Tochterunternehmen würden sich in den Werten der Muttergesellschaft widerspiegeln. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 422

  • Einheitstheorie

    Die Einheitstheorie besagt, dass die gesamte Gruppe von Konzernunternehmen eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit bildet. Während die wirtschaftliche Einheit auf den tatsächlichen Gegebenheiten beruht, wird die rechtliche Einheit durch die Annahme geschaffen, dass alle Kapital-, Kredit-, Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Konzernunternehmen als intern betrachtet werden. Dadurch entsteht ein Konzerngewinn oder -verlust erst, wenn diese Unternehmen mit anderen in Kontakt treten. (vgl. Kußmaul 2016, S. 422) Beispiel: Angenommen, Unternehmen A und B sind Teil eines Konzerns. Unternehmen A verkauft Produkte an B zu einem Preis von 100 Euro pro Einheit. Unternehmen B verkauft diese Produkte dann an externe Kunden für 150 Euro pro Einheit. Gemäß der Einheitstheorie würden die 50 Euro Differenz pro Einheit als interner Gewinn betrachtet, der im Rahmen des Konzerns erzielt wird. Auch wenn Unternehmen A und B rechtlich eigenständige Unternehmen sind, wird ihre Interaktion innerhalb des Konzerns als Teil einer einzigen wirtschaftlichen Einheit betrachtet, wodurch der Gesamtgewinn des Konzerns entsteht. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 422

  • Konzern

    Ein Konzern ist eine Organisation, die aus rechtlich eigenständigen Unternehmen besteht, die alle unter der Kontrolle oder dem Einfluss eines übergeordneten Mutterunternehmens stehen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 421) Beispiele: Volkswagen AG, Google, Apple, Amazon Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 421

  • Liquiditätsgrade

    Die Liquiditätsgrade 1 bis 3 dienen dazu, anhand einer Bestandsaufnahme von Vermögens- und Schuldenpositionen eine Aussage über die Liquiditätssituation eines Unternehmens zu treffen. Unter Liquidität versteht man dabei das Verhältnis zwischen den Zahlungsmitteln, die sofort oder in naher Zukunft verfügbar sind, und den Auszahlungen, die ebenfalls sofort oder in naher Zukunft fällig sind. (vgl. Kußmaul 2016, S. 416) Beispiele: Cash Ratio, Quick Ratio, Current Ratio Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 416

  • Lernen durch Lehren

    Das methodische Konzept "Lernen durch Lehren" beinhaltet, dass Lernende den von ihnen erarbeiteten Stoff selbst unterrichten. Dabei werden Lehrfunktionen nach und nach auf die Schülerinnen und Schüler übertragen, wodurch diese aktiv in den Lernprozess eingebunden werden. (vgl. Lehner 2019, S. 30) Beispiel: In einem Wirtschaftsunterrichtsthema wie Angebot und Nachfrage könnten die Schülerinnen und Schüler in Gruppen arbeiten und sich dann gegenseitig das Konzept erklären. Eine Gruppe könnte beispielsweise die Angebotssituation auf einem Markt erläutern, während eine andere Gruppe die Nachfrageseite behandelt. Durch diese gegenseitige Vermittlung des Wissens entwickeln die Schüler nicht nur ein tieferes Verständnis für das Thema, sondern auch ihre Präsentations- und Kommunikationsfähigkeiten. Lehner, M. (2019): Didaktik. Bern: Haupt Verlag

  • Debitorenlaufzeit

    Die Debitorenlaufzeit ist die durchschnittliche Zeitspanne in Tagen, in der Forderungen gegenüber Kunden gebunden sind, bevor diese von den Kunden beglichen werden. (vgl. Kußmaul 2016, S. 416) Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen hat einen Jahresumsatz von 500.000 Euro und einen durchschnittlichen offenen Forderungsbetrag von 100.000 Euro. Die Debitorenlaufzeit beträgt dann 72 Tage. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 416

  • Lagerdauer der Vorräte

    Die Lagerdauer der Vorräte gibt an, wie lange im Durchschnitt die Vorräte eines Unternehmens im Lager verbleiben, bevor sie verkauft werden. Es zeigt die durchschnittliche Zeit, in der Kapital in Form von Vorräten gebunden ist. (vgl. Kußmaul 2016, S. 416) Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen hat einen Materialaufwand von 500.000 Euro und einen durchschnittlichen Vorratsbestand von 100.000 Euro. Die Lagerdauer der Vorräte beträgt dann 72 Tage. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 416

  • Return on Investment

    Der Return on Investment (RoI) ist eine Kennzahl, die die Rentabilität des gesamten investierten Kapitals oder des von den Anteilseignern investierten Kapitals misst. (vgl. Kußmaul 2016, S. 416) Beispiel: Angenommen, ein Investor investiert 10.000 Euro in ein Unternehmen, um Anteile zu erwerben. Nach einem Jahr erhält der Investor eine Dividende von 1.000 Euro und verkauft seine Anteile für 12.000 Euro. Der Return on Investment beträgt dann 30%. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 416

  • Gesamtkapitalrentabilität

    Die Gesamtkapitalrentabilität gibt an, wie gut das gesamte im Unternehmen eingesetzte Kapital unabhängig von seiner Herkunft - sei es Eigenkapital oder Fremdkapital - verzinst wird. Sie wird auch als "Unternehmensrentabilität" bezeichnet. (vgl. Kußmaul 2016, S. 416) Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen hat insgesamt 1 Million Euro Kapital investiert, bestehend aus 700.000 Euro Eigenkapital und 300.000 Euro Fremdkapital. Im Laufe des Jahres erzielt das Unternehmen einen Gewinn von 150.000 Euro und zahlt 20.000 Euro Zinsen für das Fremdkapital. Die Gesamtkapitalrentabilität beträgt dann 17%. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 416

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