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Unvollkommen öffentliche Güter
Unvollkommen öffentliche Güter sind Güter, bei denen Nicht-Ausschließbarkeit gilt, die Nutzungsmöglichkeiten aber zwischen den Personen unterschiedlich sind (z. B. wegen geografischer Lage, Einkommen oder notwendiger privater Zusatzgüter). Dadurch entstehen Verteilungswirkungen. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 55 f.) Beispiel: Öffentliche Straße: Niemand kann grundsätzlich von der Nutzung ausgeschlossen werden, aber wer näher an der Straße wohnt oder ein Auto besitzt, kann sie

Andreas Armster
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Mautgüter
Mautgüter sind Güter, bei denen Ausschließbarkeit möglich ist, der Konsum aber bis zur Kapazitätsgrenze nicht rival ist. Sie können daher über Preise oder Gebühren angeboten werden (z. B. Eintritt oder Maut). (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 53 f.) Beispiel: Autobahn mit Maut: Solange keine Überlastung besteht, beeinträchtigt die Nutzung durch ein Fahrzeug die Nutzung durch andere nicht; durch die Maut können Nichtzahler jedoch ausgeschlossen werden. Nowotny, E.; Zagler, M. (202

Andreas Armster
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Nicht-Rivalität im Konsum
Nicht-Rivalität im Konsum bedeutet, dass die Nutzung eines Gutes durch eine Person den Nutzen oder die Nutzungsmöglichkeiten anderer Personen nicht verringert. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 53 f.) Beispiel: Wenn eine Person das Licht der Straßenbeleuchtung nutzt, wird das Licht für andere nicht schwächer oder knapper; alle können es gleichzeitig nutzen. Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springe

Andreas Armster
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Nicht-Ausschließbarkeit
Nicht-Ausschließbarkeit bedeutet, dass es technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig ist, einzelne Personen von der Nutzung eines Gutes auszuschließen, unabhängig davon, ob sie zur Finanzierung beitragen oder nicht. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 53 f.) Beispiel: Alle Schiffe im Sichtbereich profitieren vom Licht eines Leuchtturms. Es ist praktisch unmöglich, einzelne Schiffe von der Nutzung auszuschließen, unabhängig davon, ob sie dafür zahlen. Nowotny, E.; Zagler,

Andreas Armster
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Reine öffentliche Güter
Reine öffentliche Güter sind Güter, die durch Nicht-Ausschließbarkeit und Nicht-Rivalität im Konsum gekennzeichnet sind. Niemand kann sinnvoll von ihrer Nutzung ausgeschlossen werden, und die Nutzung durch eine Person beeinträchtigt die Nutzung durch andere nicht. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 53 f.) Beispiel: Wenn ein Staat sein Territorium schützt, profitieren alle Einwohner gleichzeitig davon, unabhängig davon, ob sie direkt dafür zahlen, und der Schutz für eine Person ver

Andreas Armster
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Trittbrettfahrer
Ein Trittbrettfahrer (Free Rider) ist eine Person, die den Nutzen eines gemeinschaftlich bereitgestellten Gutes oder einer Leistung in Anspruch nimmt, ohne selbst zu deren Kosten beizutragen, weil sie von der Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann. Dieses Verhalten ist besonders typisch bei Gemeinschaftsgütern und öffentlichen Gütern. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 51 ff.) Beispiel: Nutzung einer öffentlichen Parkanlage: Alle Bürger profitieren von gepflegten Grünflächen, ab

Andreas Armster
vor 6 Tagen1 Min. Lesezeit
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