Unvollkommen öffentliche Güter
- Andreas Armster

- vor 6 Tagen
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Unvollkommen öffentliche Güter sind Güter, bei denen Nicht-Ausschließbarkeit gilt, die Nutzungsmöglichkeiten aber zwischen den Personen unterschiedlich sind (z. B. wegen geografischer Lage, Einkommen oder notwendiger privater Zusatzgüter). Dadurch entstehen Verteilungswirkungen. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 55 f.)
Beispiel: Öffentliche Straße: Niemand kann grundsätzlich von der Nutzung ausgeschlossen werden, aber wer näher an der Straße wohnt oder ein Auto besitzt, kann sie stärker bzw. überhaupt nutzen als andere.
Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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