Nicht-Ausschließbarkeit
- Andreas Armster

- vor 6 Tagen
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Nicht-Ausschließbarkeit bedeutet, dass es technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig ist, einzelne Personen von der Nutzung eines Gutes auszuschließen, unabhängig davon, ob sie zur Finanzierung beitragen oder nicht. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 53 f.)
Beispiel: Alle Schiffe im Sichtbereich profitieren vom Licht eines Leuchtturms. Es ist praktisch unmöglich, einzelne Schiffe von der Nutzung auszuschließen, unabhängig davon, ob sie dafür zahlen.
Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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