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- Aktive Geldschöpfung
Aktive Geldschöpfung bezeichnet den Prozess, bei dem Geschäftsbanken Kredite an Nichtbanken vergeben und diesen Betrag als Guthaben auf deren Konten gutschreiben. Dieses Guthaben, das von einer Nichtbank bei einer Geschäftsbank gehalten wird, wird als Geld betrachtet, speziell als Geschäftsbankengeld. Obwohl bei diesem Vorgang keine direkte Beteiligung von Zentralbankgeld erfolgt, führt er dennoch zu einer Erhöhung der Geldmenge. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 58 f.) Beispiel: Wenn eine Geschäftsbank einem Unternehmen einen Kredit gewährt und den Kreditbetrag auf dessen Bankkonto überweist. Dadurch erhöht sich die Geldmenge im Wirtschaftssystem, da das Unternehmen nun über zusätzliches Guthaben verfügt, das es für Investitionen oder andere Zwecke nutzen kann. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 58-59
- Geldströme
Geldströme sind die fließenden Geldmittel, die in einer Volkswirtschaft zwischen den verschiedenen Wirtschaftssubjekten zirkulieren. Sie umfassen die Ausgaben der Haushalte für den Kauf von Konsumgütern, die Einnahmen der Unternehmen aus dem Verkauf dieser Güter, die Zahlungen der Unternehmen für die Nutzung von Produktionsfaktoren wie Arbeit und Kapital sowie die Einkommen der Haushalte aus ihren Erwerbstätigkeiten und Vermögenswerten. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 51) Beispiel: Eine Bäckerei zahlt Löhne an seine Angestellten. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 51
- Güterströme
Güterströme sind die tatsächlichen Bewegungen von Wirtschaftsgütern und Produktionsfaktoren innerhalb einer Volkswirtschaft. Sie beschreiben den Weg, den Produktionsfaktoren von den Haushalten über die Märkte zu den Unternehmen nehmen, und den Weg, den Konsumgüter (auch Endprodukte genannt) von den Unternehmen über die Märkte zurück zu den Haushalten nehmen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 51) Beispiel: Eine Bäckerei liefert Brot an einen Kunden. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 51
- Vermögenspolitik
Die Vermögenspolitik zielt darauf ab, die Bildung von Vermögen unter Arbeitnehmern zu unterstützen. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 47 f.) Beispiele: Sparprämien, Steuervergünstigungen, Förderung von Gewinnbeteiligungen Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 47-48
- Einkommenspolitik
Die Einkommenspolitik bezieht sich auf staatliche Maßnahmen und Strategien zur Steuerung und Beeinflussung der Einkommensverteilung in einer Volkswirtschaft. Ihr Hauptziel besteht darin, eine gerechte und ausgewogene Verteilung der Einkommen zu fördern und soziale Ungleichheiten zu verringern. Diese Politik kann verschiedene Instrumente umfassen, darunter Steuersysteme, Arbeitsmarktpolitik, Bildungspolitik und soziale Sicherungsmaßnahmen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 47 f.) Beispiel: Die Einführung eines progressiven Steuersystems, bei dem Personen mit höheren Einkommen einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens an Steuern zahlen müssen als Personen mit niedrigeren Einkommen. Damit soll eine Umverteilung von Einkommen zugunsten der einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen erreicht werden. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 47-48
- Lorenzkurve
Die Lorenzkurve veranschaulicht das Ausmaß der Disparität und verdeutlicht die Einkommensverteilung in einem Land. Sie ordnet die Haushalte nach ihrem Einkommen und zeigt im Diagramm die kumulierten Einkommensbezieher und Einkommen. Eine 45-Grad-Linie repräsentiert die Gleichverteilung, während die tatsächliche Verteilung durch die Lorenzkurve dargestellt wird. Eine größere Abweichung von der Gleichverteilungslinie zeigt eine höhere Einkommensungleichheit an. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 46 f.) Beispiel: Stellen wir uns vor, wir haben eine Volkswirtschaft mit fünf Haushalten, und jedes Haushaltseinkommen beträgt jeweils 10.000 Euro pro Jahr. Die Lorenzkurve würde zeigen, dass alle Haushalte das gleiche Einkommen haben, und die Kurve würde genau auf der 45-Grad-Linie liegen, was eine vollständige Einkommensgleichheit darstellt. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 46-47
- Aktive Arbeitsmarktpolitik
Die aktive Arbeitsmarktpolitik zielt darauf ab, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und Arbeitslose durch verschiedene Maßnahmen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu gehören beispielsweise Beratungsleistungen, Umschulungen sowie Fortbildungsmaßnahmen und Weiterbildungsmaßnahmen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 39 f.) Beispiel: Die Bereitstellung von kostenlosen Weiterbildungskursen für Arbeitslose, um ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 39-40
- Passive Arbeitsmarktpolitik
In der passiven Arbeitsmarktpolitik werden arbeitslose Personen unterstützt und verwaltet. Dies umfasst Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe unter bestimmten Bedingungen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 39) Beispiel: Eine arbeitslose Person beantragt und erhält nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes Arbeitslosengeld, um während ihrer Jobsuche finanziell unterstützt zu werden. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 39
- Tarifbindung
Tarifbindung tritt auf, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer durch ihre jeweiligen Verbände oder Gewerkschaften tarifvertraglich gebunden sind. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer durch eine Gewerkschaft organisiert sein müssen, während der Arbeitgeber entweder Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein muss oder einen individuellen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abgeschlossen haben muss. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 37) Beispiel: Wenn ein Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist und seine Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind, sind beide Seiten an die Tarifverträge gebunden, die zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft vereinbart wurden. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 37
- Friedenspflicht
Während der Geltungsdauer von Tarifverträgen müssen sich die beteiligten Parteien an die Friedenspflicht halten. Das bedeutet, dass während dieser Zeit keine Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden dürfen, um Änderungen an den in den Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu erreichen. Diese Regelung gewährleistet eine stabile Planungsgrundlage für beide Vertragsparteien während der Vertragslaufzeit. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 37) Beispiel: Während der Laufzeit eines Tarifvertrags sind Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, um bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen, nicht erlaubt. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 37
- Koalitionsfreiheit
Die Koalitionsfreiheit gewährt sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern das Recht, sich in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu organisieren, um gemeinsam Tarifverträge auszuhandeln und Arbeitsbedingungen festzulegen. Dieses Recht ist durch das Grundgesetz und das Tarifvertragsgesetz geschützt. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 36) Beispiel: Arbeitnehmer können sich in Gewerkschaften organisieren, um gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen wie höhere Löhne oder kürzere Arbeitszeiten zu verhandeln. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 36
- Tarifautonomie
Tarifautonomie bedeutet, dass die Tarifparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen, ohne Einmischung der Regierung Tarifverträge verhandeln können. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 36) Beispiel: Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen einigen sich unabhängig voneinander auf Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen, ohne dass die Regierung in den Verhandlungsprozess eingreift. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 36


