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  • Duale Einkommensteuer

    Die duale Einkommensteuer ist ein Steuersystem, das Kapitaleinkommen und übriges Einkommen (wie Löhne, Gehälter und über die normale Verzinsung hinausgehende Gewinne) unterschiedlich behandelt. Obwohl die Bemessungsgrundlage weitgehend der tatsächlichen Einkommensteuer entspricht, unterscheidet die duale Einkommensteuer zwischen einem Normaltarif für übriges Einkommen und einem reduzierten Tarif für Zinseinkommen. Diese Differenzierung kann jedoch Abgrenzungsprobleme verursachen, da die Einkommensarten klar zugeordnet werden müssen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 516) Beispiel: Angenommen, Paul hat Einkommen aus einer Festanstellung und erhält zusätzlich Zinsen aus einer Geldanlage. Bei der dualen Einkommensteuer wird sein Gehalt zum regulären Einkommensteuersatz und die Zinserträge zum reduzierten Steuersatz für Kapitaleinkommen besteuert. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Flat Tax

    Die Flat Tax ist eine am Einkommen anknüpfende Abgabe, die sich durch einen einheitlichen Steuersatz für alle Einkommensarten auszeichnet und eine radikale Vereinfachung der Steuerregelungen zur Folge hat. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 516 f.) Beispiel: Angenommen, Max hat ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro. Bei einer Flat Tax würde er beispielsweise 20% seines Einkommens, also 10.000 Euro, als Steuer zahlen, unabhängig davon, ob er berufliche Kosten oder andere Abzüge hat. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Comprehensive Income Tax

    Die Comprehensive Income Tax (CIT) ist ein Konzept der Einkommensteuer, das darauf abzielt, alle Einkommensquellen umfassend und gleichmäßig zu besteuern, entsprechend der Reinvermögenszugangstheorie. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 516) Beispiel: Angenommen, Lisa erhält Einkommen aus ihrem Job, Dividenden aus Aktien und Mieteinnahmen aus einer Immobilie. Bei einer Comprehensive Income Tax würde ihr gesamtes Einkommen aus allen diesen Quellen ohne jegliche Ausnahmen besteuert werden, was eine gleichmäßige Besteuerung und die Möglichkeit einer Senkung des Steuersatzes ermöglichen würde. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Quellenlandprinzip

    Das Quellenlandprinzip besagt, dass Einkommen ausschließlich in dem Land besteuert wird, in dem es erzielt wurde, unabhängig davon, wo der Steuerpflichtige wohnt. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 500) Beispiel: Angenommen, Max wohnt in Deutschland, erhält jedoch Dividenden aus seiner Investition in einem Unternehmen in den USA. Nach dem Quellenlandprinzip zahlt Max Steuern auf diese Dividenden in den USA, dem Land, in dem die Dividenden erwirtschaftet wurden, unabhängig davon, dass er in Deutschland lebt. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Wohnsitzlandprinzip

    Das Wohnsitzlandprinzip besagt, dass ein Steuerpflichtiger in seinem Wohnsitzland Steuern auf sein gesamtes Einkommen zahlen muss, unabhängig davon, ob das Einkommen im Inland oder Ausland erzielt wurde. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 500) Beispiel: Angenommen, Lisa wohnt in Deutschland, aber sie erzielt einen Teil ihres Einkommens durch eine Beratertätigkeit in Spanien. Nach dem Wohnsitzlandprinzip muss Lisa ihr gesamtes Einkommen, sowohl das in Deutschland als auch das in Spanien erzielte, in Deutschland versteuern. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Portfolioinvestitionen

    Portfolioinvestitionen sind Investitionen in Finanzanlagen wie Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere, ohne das Ziel, einen direkten Einfluss auf das Management der emittierenden Unternehmen zu nehmen. Diese Art von Investition zielt hauptsächlich darauf ab, Kapitalerträge durch Zinsen, Dividenden und Wertsteigerungen zu erzielen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 499) Beispiel: Ein privater Investor aus Deutschland kauft Aktien eines amerikanischen Technologieunternehmens. Diese Investition erfolgt rein aus dem Interesse an möglichen Kursgewinnen und Dividenden, ohne dass der Investor Einfluss auf die Geschäftsführung des amerikanischen Unternehmens hat. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Foreign Direct Investment

    Foreign Direct Investment (FDI) oder ausländische Direktinvestitionen bezeichnen Investitionen, bei denen ein Unternehmen oder eine Einzelperson aus einem Land einen bedeutenden Anteil (meist mindestens 10%) an einem Unternehmen in einem anderen Land erwirbt. Dies unterscheidet sich von ausländischen Portfolioinvestitionen, bei denen es nur um den Erwerb von Aktien oder anderen Wertpapieren ohne direkten Einfluss auf das Management geht. FDI beinhaltet die langfristige Beteiligung und oft eine aktive Rolle in der Verwaltung und Kontrolle des Unternehmens. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 499) Beispiel: Ein deutsches Unternehmen eröffnet eine Produktionsstätte in Spanien und hält die Mehrheit der Anteile an diesem Werk. Dies ist eine ausländische Direktinvestition, da das deutsche Unternehmen nicht nur Kapital investiert, sondern auch aktiv das Management der spanischen Produktionsstätte beeinflusst. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Gemeinschaftsprinzip

    Das Gemeinschaftsprinzip im EU-Mehrwertsteuersystem bedeutet, dass der Vorsteuerabzug, der im innerstaatlichen Handel angewendet wird, auch auf den grenzüberschreitenden Handel ausgedehnt wird. Exporteure berechnen die Mehrwertsteuer ihres Landes, und Importeure können diese von ihrer Steuerschuld abziehen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 498) Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen in Deutschland exportiert Waren nach Frankreich. Die deutsche Mehrwertsteuer wird auf die Waren angewendet, aber der französische Importeur kann diese Steuer abziehen. Wenn die Waren weiterverkauft werden, wird der französische Mehrwertsteuersatz angewendet. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Cross-Border Shopping

    Cross-Border Shopping bezeichnet grenzüberschreitende Einkäufe von Konsumenten, bei denen die Umsatzsteuer im Land des Kaufs (Ursprungsland) anfällt. Dies bedeutet, dass ein deutscher Verbraucher, der in einem anderen EU-Land einkauft, dort die Umsatzsteuer bezahlt und in Deutschland nicht erneut besteuert wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 497) Beispiel: Angenommen, Paul lebt in Deutschland, wo die Umsatzsteuer auf Elektronikgeräte 19 % beträgt. Er fährt nach Polen, wo die Umsatzsteuer auf dieselben Geräte nur 15 % beträgt. Paul kauft einen Laptop in Polen und zahlt dort die 15 % Umsatzsteuer. Er muss in Deutschland keine zusätzliche Steuer zahlen, wodurch er von der niedrigeren Steuer in Polen profitiert. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Steuerharmonisierung

    Steuerharmonisierung bezeichnet die internationale Angleichung von Steuersätzen und Steuerregelungen, um Verzerrungen im grenzüberschreitenden Handel und Konsum zu minimieren. Sie soll verhindern, dass Unterschiede in den Steuersätzen die Entscheidungen von Konsumenten und Produzenten beeinflussen und dadurch ineffiziente Ressourcenallokationen verursachen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 495) Beispiel: Angenommen, Deutschland und Frankreich harmonisieren ihre Mehrwertsteuersätze auf 20 %. Ein Deutscher, der in Frankreich einkauft, würde keine Vorteile aus unterschiedlichen Steuersätzen ziehen, wodurch der Anreiz für grenzüberschreitenden Konsum allein aus steuerlichen Gründen entfällt. Dies führt zu einem faireren Wettbewerb und reduziert die Notwendigkeit von komplexen steuerlichen Grenzausgleichen. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Steuerlicher Grenzausgleich

    Ein steuerlicher Grenzausgleich ist ein administratives Verfahren, bei dem im Herkunftsland gezahlte Steuern entlastet und im Bestimmungsland belastet werden, um eine gerechte Besteuerung sicherzustellen. Dies ist notwendig, wenn im Inland eine Güterbesteuerung in Form einer Produktionssteuer besteht. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 491 f.) Beispiel: Ein Beispiel für einen steuerlichen Grenzausgleich ist der Export von Waren aus Deutschland in die Schweiz. In Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer wird entlastet, und stattdessen wird in der Schweiz die dortige Mehrwertsteuer erhoben, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Doppelbesteuerung

    Doppelbesteuerung liegt vor, wenn ein Gut oder Einkommen in zwei verschiedenen Ländern gleichzeitig besteuert wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 491) Beispiel: Doppelbesteuerung liegt vor, wenn Paul in Deutschland wohnt, aber in Österreich arbeitet, und sein Einkommen sowohl in Deutschland als auch in Österreich besteuert wird. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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