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Wohnsitzlandprinzip

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Das Wohnsitzlandprinzip besagt, dass ein Steuerpflichtiger in seinem Wohnsitzland Steuern auf sein gesamtes Einkommen zahlen muss, unabhängig davon, ob das Einkommen im Inland oder Ausland erzielt wurde. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 500)


Beispiel: Angenommen, Lisa wohnt in Deutschland, aber sie erzielt einen Teil ihres Einkommens durch eine Beratertätigkeit in Spanien. Nach dem Wohnsitzlandprinzip muss Lisa ihr gesamtes Einkommen, sowohl das in Deutschland als auch das in Spanien erzielte, in Deutschland versteuern.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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