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  • Wohnungsbauprämie

    Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Personen ab 16 Jahren, die in einen Bausparvertrag oder ähnliche wohnungswirtschaftliche Anlagen einzahlen. Sie beträgt einen prozentualen Zuschuss auf die Sparleistungen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die geförderten Beträge müssen zum Bau, Kauf oder zur Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Deutschland verwendet werden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 350 f.) Beispiel: Eine Person zahlt im Jahr 700 Euro auf ihren Bausparvertrag ein. Da ihr Einkommen unter der gesetzlichen Grenze liegt, erhält sie eine Wohnungsbauprämie von 10 %, also 70 Euro vom Staat. Das Geld darf später nur für den Kauf, Bau oder die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Fondsgebundene Lebensversicherung

    Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung, bei der die eingezahlten Beiträge (nach Abzug von Kosten und Risikobeiträgen) in Investmentfonds angelegt werden. Die Ablaufleistung hängt daher von der Wertentwicklung dieser Fonds ab – sie bietet höhere Renditechancen, aber auch größere Risiken als eine klassische Lebensversicherung. Im Todesfall wird eine garantierte Versicherungssumme ausgezahlt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 336 f.) Beispiel: Eine Person schließt eine fondsgebundene Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab und zahlt monatlich 100 Euro ein. Der Sparanteil wird in Aktienfonds und Rentenfonds investiert. Entwickeln sich die Fonds gut, steigt der Wert der Versicherung und es kann am Ende eine höhere Auszahlung erfolgen. Fallen die Kurse jedoch, kann die Auszahlung geringer ausfallen. Im Todesfall während der Laufzeit wird eine garantierte Mindestversicherungssumme an die Hinterbliebenen gezahlt. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Private Lebensversicherung

    Die private Lebensversicherung ist ein Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer im Todesfall oder Erlebensfall eine vereinbarte Geldleistung erbringt. Sie dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen und der privaten Altersvorsorge. Man unterscheidet vor allem zwischen Risikolebensversicherung (Schutz im Todesfall) und Kapitallebensversicherung bzw. Rentenversicherung (Vermögensaufbau und Altersvorsorge). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 322 ff.) Beispiel: Eine Person schließt eine Risikolebensversicherung über 200.000 Euro ab, um ihre Familie im Todesfall finanziell abzusichern. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme. Überlebt die Person die Laufzeit, erfolgt keine Auszahlung. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Versicherungsteuer

    Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer auf das Versicherungsentgelt, das der Versicherungsnehmer für einen Versicherungsvertrag zahlt. Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, der Versicherer führt die Steuer jedoch für ihn an das Finanzamt ab. Der Regelsatz beträgt 19 % des Versicherungsentgelts. Bestimmte Versicherungen – etwa Krankenversicherungen, Lebensversicherungen und Rentenversicherungen – sind von der Steuer befreit. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 319 f.) Beispiel: Ein Versicherungsnehmer zahlt für seine Hausratversicherung eine Jahresprämie von 300 Euro. Darauf fällt die Versicherungsteuer von 19 % an, also 57 Euro. Der Versicherer führt diese Steuer an das Finanzamt ab, sodass der Versicherungsnehmer insgesamt 357 Euro zahlt. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Produktinformationsblatt

    Das Produktinformationsblatt ist ein vom Versicherer bereitzustellendes, übersichtliches und verständliches Informationsdokument, das Verbrauchern vor Vertragsabschluss eines Versicherungsvertrags ausgehändigt werden muss. Es enthält in knapper Form alle wesentlichen Informationen, die für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrags von Bedeutung sind – insbesondere Art des Vertrags, versichertes Risiko, Prämienhöhe, Leistungsausschlüsse, Obliegenheiten sowie Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 317 f.) Beispiel: In einer Kfz-Haftpflichtversicherung wird in übersichtlicher Form angegeben, dass es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung handelt, die Schäden abdeckt, die der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug Dritten zufügt – etwa an Personen, Fahrzeugen oder Sachen. Ausgeschlossen sind beispielsweise Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, oder Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis. Die Jahresprämie beträgt 350 Euro und ist jeweils zum 1. Januar fällig. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Datum und endet bei Kündigung des Vertrags. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich zu melden, die Polizei zu informieren und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Referendariat - Mein Weg als angehende Lehrkraft

    Hallo liebe Leserinnen und Leser! Ab dem 1. November 2025 ist es so weit. Ab diesem Datum findet ihr hier regelmäßige und ehrliche Berichte aus meinem Referendariat. Meine Ausbildungsstationen sind ein Berufskolleg in Essen und das Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung (ZfsL) in Duisburg. Ich werde künftig meine ganz persönlichen Erfahrungen und Eindrücke mit euch teilen. Ist das Referendariat wirklich so fordernd, wie oft behauptet wird? Das finden wir gemeinsam heraus. Mein Studium der Wirtschaftswissenschaften – mit großer beruflicher Fachrichtung und kleiner Fachrichtung Finanzen und Rechnungswesen – habe ich erfolgreich abgeschlossen. Jetzt geht es endlich in die Praxis. Ich lade euch herzlich ein, jeden Beitrag zu kommentieren, sei es mit Fragen, Anregungen oder Kritik. Mein Ziel sind regelmäßige, möglichst tägliche kurze Blogeinträge über das Referendariat und all seine Höhen und Tiefen. Ich freue mich auf eure Aktivität und den Austausch.

  • Time Value

    Der Time Value (Zeitwert) einer Option ist der Optionspreis abzüglich des inneren Werts. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 313) Beispiel: Eine Call-Option kostet 15 €, der innere Wert beträgt 10 € – der Zeitwert beträgt 5 €. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • XETRA

    XETRA (Exchange Electronic Trading) ist eine elektronische Handelsplattform für den Wertpapierhandel. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 313) Beispiel: Eine Aktie wie Siemens wird über XETRA elektronisch gekauft und verkauft. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Verfalltag

    Der Verfalltag ist der letzte Tag der Laufzeit eines Terminkontrakts, meist der Börsentag nach dem letzten Handelstag. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 313) Beispiel: Ein Futures-Kontrakt auf Weizen läuft am 15. Dezember ab. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Expiration

    Expiration bezeichnet den Verfallstermin einer Option, an dem die Option und ihre Rechte erlöschen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 313) Beispiel: Eine Call-Option auf eine Aktie läuft am 30. November ab. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Tick

    Ein Tick ist die kleinstmögliche Preisänderung eines Kontrakts und dient zur Berechnung von Gewinn oder Verlust. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 313) Beispiel: Der Öl-Future-Preis steigt von 50,00 € auf 50,01 €. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Terminpreis

    Der Terminpreis ist der Preis, zu dem eine bestimmte Menge eines Basiswerts in der Zukunft geliefert oder abgerechnet wird. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 312) Beispiel: Ein Händler vereinbart, Öl in drei Monaten zu 85 € pro Barrel zu kaufen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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