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Private Lebensversicherung

Die private Lebensversicherung ist ein Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer im Todesfall oder Erlebensfall eine vereinbarte Geldleistung erbringt. Sie dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen und der privaten Altersvorsorge. Man unterscheidet vor allem zwischen Risikolebensversicherung (Schutz im Todesfall) und Kapitallebensversicherung bzw. Rentenversicherung (Vermögensaufbau und Altersvorsorge). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 322 ff.)


Beispiel: Eine Person schließt eine Risikolebensversicherung über 200.000 Euro ab, um ihre Familie im Todesfall finanziell abzusichern. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme. Überlebt die Person die Laufzeit, erfolgt keine Auszahlung.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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