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Versicherungsteuer

Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer auf das Versicherungsentgelt, das der Versicherungsnehmer für einen Versicherungsvertrag zahlt. Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, der Versicherer führt die Steuer jedoch für ihn an das Finanzamt ab. Der Regelsatz beträgt 19 % des Versicherungsentgelts. Bestimmte Versicherungen – etwa Krankenversicherungen, Lebensversicherungen und Rentenversicherungen – sind von der Steuer befreit. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 319 f.)


Beispiel: Ein Versicherungsnehmer zahlt für seine Hausratversicherung eine Jahresprämie von 300 Euro. Darauf fällt die Versicherungsteuer von 19 % an, also 57 Euro. Der Versicherer führt diese Steuer an das Finanzamt ab, sodass der Versicherungsnehmer insgesamt 357 Euro zahlt.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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