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  • Offener Unterricht

    Offener Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das einen dynamischen Lernprozess ermöglicht, ohne feste Regeln oder starre Strukturen. Typische Elemente sind der Morgenkreis, in dem sich die Schüler versammeln, Geschichten erzählt werden und der Tag geplant wird. Auch die Erstellung von Tagesplänen und Wochenplänen, die Förderung von Freiarbeit und die Durchführung von Projekten gehören dazu. Insgesamt bietet der offene Unterricht den Schülern mehr Autonomie und Flexibilität, um ihre Interessen zu verfolgen und selbstständig zu lernen. (vgl. Lehner 2019, S. 29) Beispiel: Ein Schüler entscheidet sich dafür, an einem naturwissenschaftlichen Projekt über Planeten teilzunehmen, während ein anderer sich für kreative Schreibübungen entscheidet. Während des Tages haben sie die Möglichkeit, an ihren ausgewählten Aktivitäten zu arbeiten und können sich frei bewegen, um Ressourcen und Unterstützung zu erhalten, wenn sie diese benötigen. Lehner, M. (2019): Didaktik. Bern: Haupt Verlag

  • Anschaffungskosten

    Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugerechnet werden können. Zu den Anschaffungskosten zählen auch die zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. (vgl. Kußmaul 2016, S. 383) Beispiel: Ein Unternehmen erwirbt ein neues Maschinenmodell für seine Produktionsstätte. Die Kosten für den Kauf der Maschine belaufen sich auf 50.000 € netto. Darüber hinaus entstehen weitere Ausgaben für den Transport, die Montage sowie die Schulung der Mitarbeiter zur Bedienung der Maschine, insgesamt in Höhe von 5.000 €. Somit betragen die Anschaffungskosten für die Maschine insgesamt 55.000 €. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 383

  • Maßgeblichkeitsprinzip

    Das Maßgeblichkeitsprinzip ist in der Bilanzierung zu berücksichtigen und besagt, dass die geltenden Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei der Aufstellung der Handelsbilanz auch für die Aufstellung der Steuerbilanz gelten. Eine Ausübung rein steuerlicher Wahlrechte ist nicht auf die Handelsbilanz übertragbar (Öffnungsklauseln). (vgl. Kußmaul 2016, S. 380) Beispiel: Ein Unternehmen entscheidet sich gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB, Entwicklungskosten in Höhe von 1 Mio. € in seiner Handelsbilanz zu aktivieren. Gemäß dem Maßgeblichkeitsprinzip dürfen diese aktivierten Kosten grundsätzlich auch in die Steuerbilanz übernommen werden. Jedoch sieht das Einkommensteuergesetz in § 5 Abs. 2 EStG vor, dass selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht aktiviert werden dürfen. Diese Regelung durchbricht die Maßgeblichkeit. Somit werden die 1 Mio. € Entwicklungskosten in der Handelsbilanz aktiviert, während sie in der Steuerbilanz als Aufwand verbucht werden. Dies führt zu einem niedrigeren steuerlichen Gewinn und damit zu einer geringeren Steuerlast. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 380

  • Forderungsabtretung

    Bei einer Forderungsabtretung wird eine Forderung, die der bisherige Gläubiger, also der Kreditnehmer, gegen einen Dritten hat, an einen neuen Gläubiger, also den Kreditgeber, übertragen. Diese Übertragung dient dem neuen Gläubiger als Sicherheit für einen Kredit. Für Existenzgründer ist diese Art der Sicherheit in der Regel nicht von Interesse. Einzige Ausnahme bildet die Vorausabtretung, bei der zukünftige Forderungen abgetreten werden könnten, was für Existenzgründer eine mögliche Option darstellen könnte. (vgl. Kußmaul 2016, S. 361) Beispiel: Ein Unternehmen erhält von einem Lieferanten Waren auf Rechnung, diese kann er jedoch nicht sofort bezahlt. Um die offene Rechnung zu begleichen, gewährt die Bank dem Lieferanten einen Kredit und übernimmt die offene Forderung gegen das Unternehmen als Sicherheit. So geht die Forderung vom Lieferanten auf die Bank über, die im Gegenzug dem Lieferanten den Kredit gewährt. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 361

  • Bürgschaft

    Eine Bürgschaft ist eine bankübliche Sicherheit, bei der sich ein Dritter, der Bürge, verpflichtet, im Bedarfsfall für die Schulden des Kreditnehmers, also des Unternehmers, gegenüber dem Kreditgeber einzustehen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 361) Beispiel: Ein Unternehmer benötigt einen Kredit von einer Bank, um sein Geschäft zu erweitern. Die Bank verlangt eine Sicherheit für den Kredit und der Geschäftspartner des Unternehmers erklärt sich bereit, eine Bürgschaft zu übernehmen. Falls der Unternehmer nicht in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen, ist der Bürge verpflichtet, für die Schulden des Unternehmers einzustehen und sie gegenüber der Bank zu begleichen. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 361

  • Venture Capital

    Venture Capital bezeichnet im Allgemeinen eine spezielle Form der langfristigen, aber zeitlich begrenzten Finanzierung von Unternehmen und Innovationen. Dabei wird risikotragendes Eigenkapital oder eigenkapitalähnliches Kapital eingesetzt, das im Falle einer Unternehmenskrise haftet. Verbunden ist diese Finanzierung mit einer aktiven unternehmerischen Beratung und Betreuung des finanzierten Unternehmens, ohne jedoch das laufende Tagesgeschäft zu beeinflussen. In der Regel erwirbt die Venture Capital-Gesellschaft nur eine Minderheitsbeteiligung, um die Autonomie des Existenzgründers zu wahren. (vgl. Kußmaul 2016, S. 343) Beispiel: Ein Startup-Unternehmen im Bereich der biotechnologischen Forschung benötigt Kapital, um seine Produktentwicklung voranzutreiben. Es entscheidet sich, Venture Capital anzuziehen, und erhält eine Finanzierung von einer Venture Capital-Gesellschaft. Diese investiert eine bestimmte Geldsumme in das Unternehmen und erhält im Gegenzug eine Minderheitsbeteiligung. Die Venture Capital-Gesellschaft unterstützt das Startup nicht nur finanziell, sondern bietet auch strategische Beratung und Netzwerkmöglichkeiten, um das Wachstum und den Erfolg des Unternehmens zu fördern. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 343

  • Finance Leasing

    Finance Leasing, auch als Finanzierungsleasing bekannt, ist eine Form des Leasings, bei der das Leasingobjekt (zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder Immobilien) für eine feste Grundmietzeit gemietet wird, die in der Regel unkündbar ist. (vgl. Kußmaul 2016, S. 341 f.) Beispiel: Ein Unternehmen benötigt einen neuen Produktionsroboter, kann sich jedoch den Kaufpreis nicht leisten. Es entscheidet sich daher für ein Finance Leasing, bei dem der Roboter für eine feste Grundmietzeit von fünf Jahren gemietet wird. Diese Mietzeit ist unkündbar und deckt die betriebsübliche Nutzungsdauer des Roboters ab. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 341-342

  • Operate Leasing

    Operate Leasing ist eine Form des Leasings, bei der das Leasingobjekt (zum Beispiel EDV-Geräte, Fahrzeuge oder Maschinen) für einen bestimmten Zeitraum gemietet wird, jedoch keine feste Grundmietzeit vorgegeben ist. Der Leasingvertrag kann unter Einhaltung vereinbarter Fristen jederzeit gekündigt werden. (vgl. Kußmaul 2016, S. 341 f.) Beispiel: Ein Unternehmen mietet einen hochwertigen Drucker für einen Zeitraum von zwei Jahren. Es gibt keine feste Grundmietzeit, und das Unternehmen kann den Vertrag unter Einhaltung vereinbarter Fristen jederzeit kündigen. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 341-342

  • Leasing

    Leasing bezeichnet verschiedene Mietverhältnisse und Pachtverhältnisse, die oft für industrielle Anlagegüter abgeschlossen werden. Dabei bleibt der Leasinggeber rechtlicher Eigentümer des vermieteten Objekts. Der Leasingnehmer verpflichtet sich zur Zahlung regelmäßiger Leasingraten und zur Rückgabe des Objekts zu einem späteren Zeitpunkt, wie im Vertrag vereinbart. Es besteht jedoch oft die Möglichkeit für den Leasingnehmer, am Ende der Laufzeit ein Kaufoptionsrecht oder eine Verlängerungsoption zu nutzen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 341 f.) Beispiel: Ein Unternehmen beschließt, einen Teil seiner Flotte von Lieferwagen zu leasen, anstatt sie direkt zu kaufen. In diesem Fall würde das Unternehmen regelmäßige Leasingraten an den Leasinggeber zahlen und die Lieferwagen für einen festgelegten Zeitraum nutzen. Am Ende des Leasingvertrags kann das Unternehmen die Lieferwagen entweder zurückgeben oder möglicherweise eine Kaufoption ausüben, um sie zu einem vorher vereinbarten Preis zu kaufen. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 341-342

  • Constructive Alignment

    Constructive Alignment, entwickelt von John Biggs, ist ein Planungsansatz für Bildung, der darauf abzielt, Lernprozesse an den beabsichtigten Lernergebnissen auszurichten. Dabei werden Lehraufgaben und Prüfungsaufgaben so gestaltet, dass sie die gewünschten Lernziele unterstützen. Dieser Ansatz basiert auf der Idee des Konstruktivismus, der besagt, dass Lernen ein aktiver Prozess ist, bei dem Lernende ihr Wissen selbst konstruieren. Im Mittelpunkt steht das Prinzip, dass die Art und Weise, wie Lernende beurteilt werden, ihren Lernprozess beeinflusst. (vgl. Lehner 2019, S. 28 f.) Beispiel: Ein Professor plant einen Kurs über Wirtschaftsgeschichte. Anstatt einfach eine Liste von Themen zu erstellen, die er während des Semesters behandeln möchte, definiert er klare Lernergebnisse für die Studierenden, wie zum Beispiel das Verständnis der Zusammenhänge zwischen historischen Ereignissen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Anschließend gestaltet er die Lehraktivitäten, wie Vorlesungen und Diskussionen, sowie die Prüfungen so, dass sie genau auf diese Lernziele ausgerichtet sind. Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass die Lernenden das gewünschte Wissen und Verständnis erwerben, und die Beurteilung der Lernenden spiegelt genau die angestrebten Lernergebnisse wider. Lehner, M. (2019): Didaktik. Bern: Haupt Verlag

  • Fremdfinanzierung

    Fremdfinanzierung bezeichnet die Situation, in der ein Unternehmen vorübergehend Kapital von externen Gläubigern erhält, ohne dass diese dabei Eigentum am Unternehmen erwerben. Es handelt sich um eine rein schuldrechtliche Vereinbarung, bei der das Unternehmen das Geld für eine bestimmte Zeitperiode zur Verfügung gestellt bekommt, aber keine Eigentumsanteile abgibt. (vgl. Kußmaul 2016, S. 325) Beispiel: Ein Unternehmen nimmt einen Bankkredit auf, um neue Maschinen zu kaufen. Die Bank gewährt dem Unternehmen das benötigte Kapital, aber besitzt keine Anteile am Unternehmen. Stattdessen vereinbaren sie einen Rückzahlungsplan, bei dem das Unternehmen den Kredit plus Zinsen zu einem späteren Zeitpunkt zurückzahlt. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 325

  • Eigenfinanzierung

    Eigenfinanzierung bezeichnet die Kapitalbeschaffung für ein Unternehmen durch interne Quellen, insbesondere durch die direkte Zufuhr von Eigenkapital von den Eigentümern oder Gesellschaftern. Das bedeutet, dass das Unternehmen Geldmittel erhält, ohne sich an externe Finanzquellen wie Banken oder Investoren wenden zu müssen. Bei Einzelunternehmen kommt das Eigenkapital vom Eigentümer selbst, bei Personengesellschaften von den Gesellschaftern und bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs, AGs oder KGaAs von den Anteilseignern. (vgl. Kußmaul 2016, S. 320) Beispiel: Ein Einzelunternehmer investiert seine eigenen Ersparnisse in sein Unternehmen, um es zu gründen oder zu erweitern. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 320

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