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- Arbeitsförderung
Unter Arbeitsförderung versteht man Maßnahmen und Programme, die darauf abzielen, die Beschäftigungssituation zu verbessern und Arbeitslosen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Diese Maßnahmen werden in Deutschland von der Arbeitsverwaltung (AV) finanziert und umfassen eine Vielzahl von Förderinstrumenten. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 337) Beispiele: Eingliederungszuschüsse, Förderung von Neugründungen Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II (ALG II) ist eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose in Deutschland. Nach Ausschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten Personen, die weiterhin arbeitslos sind, ALG II. Diese Leistung wird vom Bund finanziert und soll den Lebensunterhalt der Betroffenen sicherstellen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 337) Beispiel: Frau Emersen ist 45 Jahre alt und war bis vor einem Jahr als Bürokauffrau beschäftigt. Nachdem sie ihren Job verloren hat, hat sie zunächst 12 Monate lang Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten. Da sie nach Ablauf dieses Jahres noch keine neue Anstellung gefunden hat und weiterhin als erwerbsfähig gilt, hat sie jetzt Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II). Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Arbeitslosengeld I
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Lohnersatzleistung für Personen, die arbeitslos geworden sind. Es ersetzt das fehlende Einkommen während der Arbeitslosigkeit. Anspruch auf ALG I hat, wer arbeitslos ist, sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und ALG I beantragt hat, für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Die Bezugsdauer hängt von der vorherigen Beschäftigungsdauer und dem Alter des Antragstellers ab. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 337) Beispiel: Angenommen, Herr Petersen verliert seinen Job nach 10 Jahren als Angestellter. Er meldet sich beim Arbeitsamt arbeitslos und beantragt Arbeitslosengeld I (ALG I). Da er die Anwartschaftszeit erfüllt und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, erhält er nun monatlich ALG I als Ersatz für sein fehlendes Arbeitsentgelt. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (AV) in Deutschland wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwaltet. Sie dient der sozialen Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und hat das primäre Ziel, Arbeitslose in neue Beschäftigungen zu vermitteln, um einen hohen Beschäftigungsstand zu fördern. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 336 f.) Beispiel: Wenn Anna als Angestellte ihre Arbeit verliert, erhält sie finanzielle Unterstützung und Hilfe bei der Arbeitssuche durch die Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge für diese Versicherung werden von Anna und ihrem Arbeitgeber zu gleichen Teilen gezahlt und orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Bürgerversicherung
Eine Bürgerversicherung ist ein Konzept zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Dabei würden alle Bürger, einschließlich Selbständiger und Beamter, in ein einheitliches Versicherungssystem integriert. Die Beiträge würden auf dem Gesamteinkommen basieren, einschließlich Kapitaleinkommen, was eine gerechtere Einkommensverteilung anstrebt. Da diese Gruppen im Durchschnitt höhere Einkommen und bessere Gesundheitsrisiken aufweisen, würde die finanzielle Situation der GKV verbessert. Dieses Modell würde faktisch eine steuerähnliche Finanzierung bedeuten, jedoch zweckgebunden für das Gesundheitswesen. Die Umsetzung wäre komplex und könnte ineffizient sein, besonders wenn unterschiedliche Institutionen die Beiträge erheben müssten. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 332) Beispiel: Stellen Sie sich vor, Max ist Selbständiger und Eva ist Beamtin. Beide sind derzeit privat krankenversichert. Mit der Einführung der Bürgerversicherung würden Max und Eva in die gesetzliche Krankenversicherung integriert. Ihre Beiträge würden nicht nur auf ihrem Arbeitseinkommen, sondern auch auf ihren Kapitaleinkünften basieren. Da beide höhere Einkommen und weniger Gesundheitsrisiken haben, trägt dies zur finanziellen Stabilität der GKV bei. Dadurch wird die Einkommensumverteilung gerechter, da alle Einkommensarten einbezogen werden. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Individualäquivalenz
Die Individualäquivalenz ist ein Prinzip, das in der privaten Krankenversicherung angewendet wird, um die Prämien (Beiträge) auf der Grundlage individueller Risikofaktoren zu berechnen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 329) Beispiel: Stellen Sie sich vor, Lisa und Peter möchten sich privat krankenversichern. Lisa ist 25 Jahre alt, gesund und hat keine Vorerkrankungen. Peter hingegen ist 45 Jahre alt und hat Bluthochdruck. Aufgrund des Prinzips der Individualäquivalenz zahlt Lisa eine niedrigere Prämie, weil sie jünger ist und ein geringeres Gesundheitsrisiko aufweist. Peter zahlt eine höhere Prämie, da sein höheres Alter und seine Vorerkrankung sein Gesundheitsrisiko erhöhen. So werden die Prämien individuell nach den jeweiligen Risikofaktoren angepasst. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Beveridge-Typ
Das Rentensystem vom Beveridge-Typ zielt darauf ab, Armut im Alter zu verhindern, indem es allen Rentenempfängern unabhängig von ihren früheren Einkommen oder Beiträgen einen bestimmten Lebensstandard sichert. Anders als beim Bismarck-Typ, bei dem die Rentenleistungen eng an die gezahlten Beiträge gekoppelt sind, orientiert sich das Beveridge-Modell stärker an sozialen Sicherungsaspekten und einer universellen Grundversorgung im Alter. Es kann entweder als reines Sicherungssystem fungieren oder auch Elemente der Umverteilung zwischen den Generationen enthalten, je nachdem, wie es weiterentwickelt wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 322) Beispiel: Rentensystem in Großbritannien Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Bismarck-Typ
Der Bismarck-Typ bezieht sich auf Rentensysteme, die nach dem Modell eingeführt wurden, das von Otto von Bismarck in Deutschland Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde. Diese Systeme sind auf eine Rente ausgerichtet, die direkt an die gezahlten Beiträge gebunden ist. Das bedeutet, dass die Rentenhöhe im Wesentlichen vom bisherigen Lebensstandard einer Person abhängt, da die Beiträge während des Erwerbslebens gezahlt wurden. Das Ziel ist es, das Einkommen über den Lebenszyklus hinweg zu sichern und zu stabilisieren, indem es durch die Rente ersetzt wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 322) Beispiel: Gesetzliches Rentensystem in Deutschland (GRV) Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Overlapping Generations-Modell
Das Overlapping Generations-Modell (OLG-Modell) ist ein Modell in der Wirtschaftswissenschaft, das die langfristigen Auswirkungen von Generationenüberschneidungen auf Rentensysteme und Wirtschaftssysteme untersucht. Im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren basiert es auf einem Umlageverfahren, bei dem die Renten der aktuellen Rentner aus den Beiträgen der aktuellen Erwerbstätigen finanziert werden. Die Zeit wird in diskrete Perioden unterteilt, die Lebensphasen von der Geburt bis zum Ruhestand umfassen. Das Modell konzentriert sich auf zwei sich überlappende Generationen: Erwerbstätige, die Beiträge leisten, und Rentner, die Renten beziehen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 318 f.) Beispiel: Angenommen, in einem OLG-Modell gibt es zwei Generationen: Generation A und Generation B. Generation A befindet sich in der Erwerbsphase und zahlt Beiträge in das Rentensystem ein. Generation B hingegen ist im Ruhestand und erhält Rentenzahlungen aus den Beiträgen, die von Generation A geleistet wurden. Dieser Prozess wiederholt sich fortlaufend, wobei jede neue Generation die vorherige ablöst und sowohl Beiträge einzahlt als auch Renten bezieht. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Umlageverfahren
Das Umlageverfahren, auch bekannt als "Pay as you go", ist eine Methode zur Finanzierung von Renten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) angewendet wird. Bei diesem System werden die laufenden Einnahmen aus den Beiträgen der aktuell beschäftigten Arbeitnehmer und den staatlichen Zuschüssen sofort verwendet, um die Renten der derzeitigen Rentner zu bezahlen. Das bedeutet, dass der Kapitalbestand des Rentenversicherungsträgers zu jedem Zeitpunkt nahezu null ist, da alle eingehenden Gelder – abzüglich der Verwaltungskosten – in derselben Periode ausgeschüttet werden. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 318) Beispiel: Die Beiträge, die ein Arbeitnehmer im Jahr 2023 zahlt, werden direkt verwendet, um die Renten der Rentner im Jahr 2023 zu finanzieren. Wenn dieser Arbeitnehmer später in Rente geht, werden seine Rentenbezüge durch die Beiträge der dann aktuellen Arbeitnehmer finanziert. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Rentnerquotient
Der Rentnerquotient (RQ) ist eine Kennzahl, die das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern in einem Rentenversicherungssystem beschreibt. Er gibt an, wie viele Rentner auf einen Beitragszahler kommen und ist ein wichtiger Indikator für die finanzielle Nachhaltigkeit und Stabilität des Rentensystems. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 317) Beispiel: Angenommen, es gibt 20 Millionen Rentner und 40 Millionen Beitragszahler in einem Rentensystem. Das bedeutet, dass auf jeden Beitragszahler 0,5 Rentner kommen. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Versicherung
Eine Versicherung ist ein Mechanismus zur finanziellen Absicherung gegen bestimmte Risiken. Sie ermöglicht es, den finanziellen Bedarf zu decken, der durch zufällige, aber insgesamt kalkulierbare Schadensereignisse entsteht. Versicherungen sind nur für bestimmte, versicherbare Risiken anwendbar. Diese Risiken müssen mehrere Eigenschaften haben: Sie müssen gleichartig sein, eine ausreichend große Zahl von Personen betreffen, zufällig eintreten und kalkulierbar in ihrer Gesamtsumme sein. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 311) Beispiele: Autoversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

