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- Steuerfreigrenze
Die Steuerfreigrenze beschreibt die Grenze zwischen besteuertem und nicht besteuertem Einkommen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 208) Beispiel: Angenommen, die Steuerfreigrenze liegt bei 9.000 Euro pro Jahr. Wenn Bernd 8.500 Euro im Jahr verdient, muss er keine Steuern zahlen, da sein Einkommen unter der Freigrenze liegt. Verdient er jedoch 10.000 Euro im Jahr, wird sein gesamtes Einkommen besteuert, da er die Freigrenze überschreitet. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuerfreibetrag
Der Steuerfreibetrag beschreibt den Geldbetrag, der von der Steuer befreit ist. Dabei spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle. Trotzdem ist der Freibetrag für den Staat relevant, da dieser Betrag geltend gemacht werden muss. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 208) Beispiel: Sparer-Pauschbetrag, Werbungskostenpauschale Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Progressiver Steuertarif
Ein progressiver Steuertarif ist ein System, bei dem der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Das bedeutet, dass Personen mit höherem Einkommen nicht nur absolut mehr Steuern zahlen, sondern auch prozentual einen größeren Teil ihres Einkommens abgeben müssen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 206) Beispiel: Angenommen, es gibt zwei Personen, Anna und Ben. Anna verdient 30.000 Euro im Jahr und zahlt darauf einen Durchschnittssteuersatz von 10 %, also 3.000 Euro Steuern. Ben verdient 60.000 Euro im Jahr und zahlt einen Durchschnittssteuersatz von 20 %, also 12.000 Euro Steuern. Obwohl Ben doppelt so viel verdient wie Anna, zahlt er viermal so viel Steuern. Dies zeigt, dass bei einem progressiven Steuertarif die Steuerlast prozentual stärker steigt als das Einkommen. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuergläubiger
Steuergläubiger sind diejenigen öffentlichen Institution oder Behörden, die gesetzlich befugt sind, Steuern zu erheben und einzufordern. Sie besetzten die rechtliche Autorität und Ertragshoheit über die Abgabe. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiel: Budnesfinanzministerium, Gebietskörperschaften, Städtische Behörden Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuerträger
Steuerträger ist die Person oder Institution, die die ökonomisch die Last der Steuer trägt, also deren Einkommen oder Vermögen durch die Besteuerung beeinträchtigt wird. Dabei stimmt der Steuerträger nicht immer mit dem Steuerschuldner überein, insbesondere wenn Steuerüberwälzungsmechanismen im Spiel sind. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiel: Angenommen, ein Vermieter erhöht die Miete für seine Mieter aufgrund einer neuen Grundsteuer, die er zahlen muss. In diesem Fall ist der Vermieter der Steuerschuldner, da er die Grundsteuer an das Finanzamt zahlen muss. Die Mieter sind jedoch die Steuerträger, da sie letztlich die wirtschaftliche Last der Steuer tragen, da sie durch die Mieterhöhung mehr bezahlen müssen. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuerzahler
Der Steuerzahler ist die Person oder die juristische Einheit, die die gesetzlich festgelegten Steuerbeträge an das Finanzamt entrichtet. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiel: Eine Einzelperson reicht ihre Einkommensteuererklärung ein und überweist die fälligen Steuerbeträge an das Finanzamt. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuerschuldner
Steuerschuldner sind natürliche oder juristische Personen, die verpflichtet sind, eine Steuer zu zahlen, für die Steuerhaftung haften, eine Steuer für einen Dritten einzubehalten oder abzuführen oder andere durch Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen haben. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiel: Gewerbetreibende, Körperschaften, Freiberufler, Arbeitnehmer Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuersatz
Der Steuersatz ist das Verhältnis des Steuerbetrags zur Bemessungsgrundlage und bestimmt, wie hoch die Steuer im Verhältnis zu der Bemessungsgrundlage ist. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiel: Angenommen, die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen beträgt 30%. Wenn jemand ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro hat, wäre der Steuerbetrag 30% von 50.000 Euro, also 15.000 Euro. Der Steuersatz beträgt in diesem Fall 30%. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuertarif
Der Steuertarif beschreibt eine Regel, die jeder Bemessungsgrundlage einen Steuerbetrag zuordnet. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiele: Progressiver Tarif, Linearer Tarif, Degressiver Tarif Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuerbetrag
Der Steuerbetrag oder die Steuerschuld ist der absolute Betrag, der aufgrund der Steuerverpflichtung zu entrichten ist. Er wird auf Basis der Steuerbemessungsgrundlage und des anzuwendenden Steuertarifs berechnet. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiel: Eine Person hat ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro. Der progressive Einkommensteuertarif sieht vor, dass die ersten 10.000 Euro steuerfrei sind, die nächsten 30.000 Euro mit 20% und die letzten 10.000 Euro mit 30% besteuert werden. Somit ergibt sich ein Steuerbetrag von 9.000 Euro. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Besteuerungseinheit
Die Besteuerungseinheit ist die vom Gesetzgeber festgelegte Einheit der Bemessungsgrundlage, auf die der Steuertarif angewandt wird. Sie definiert die konkrete Maßeinheit, in der die Bemessungsgrundlage angegeben wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiele: Einkommen in Euro, Bodenfläche in Quadratmetern Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Steuerbemessungsgrundlage
Die Steuerbemessungsgrundlage ist die technisch-physische oder monetäre Größe, die zur Ermittlung der Steuerschuld herangezogen wird. Sie dient als Basis zur Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205) Beispiele: Gewerbeertrag, Zu versteuerndes Einkommen, Hubraum Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


