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Finanzbedarf
Der Finanzbedarf bezeichnet die finanziellen Mittel, die öffentliche Körperschaften (z. B. Bund, Länder oder Gemeinden) benötigen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 65 f.) Beispiel: Eine Gemeinde benötigt Geld für Schulen, Straßen und Feuerwehr. Die dafür erforderlichen Mittel stellen ihren Finanzbedarf dar. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

Andreas Armster
vor 12 Stunden1 Min. Lesezeit


Finanzausgleich
Der Finanzausgleich umfasst alle Regelungen zur Verteilung von Aufgaben, Einnahmen und finanziellen Mitteln zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden), um finanzielle Unterschiede auszugleichen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 64 f.) Beispiel: Finanzstarke Bundesländer leisten im Rahmen des Finanzausgleichs Zahlungen, damit finanzschwächere Länder ihre öffentlichen Aufgaben erfüllen können. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissen

Andreas Armster
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Feuerschutzsteuer
Die Feuerschutzsteuer ist eine Steuer auf bestimmte Versicherungen gegen Brandrisiken (z.B. Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen). Die Einnahmen dienen der Finanzierung des Brandschutzes und des Feuerwehrwesens. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 64) Beispiel: Wer eine Gebäudeversicherung abschließt, zahlt mit der Versicherungsprämie indirekt auch Feuerschutzsteuer, die von der Versicherung an das Finanzamt abgeführt wird. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon..

Andreas Armster
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Fehlbelegungsabgabe
Die Fehlbelegungsabgabe war eine Abgabe für Mieter von Sozialwohnungen, deren Einkommen später die zulässigen Einkommensgrenzen überschritt. Sie sollte den Vorteil der günstigen Sozialmiete teilweise ausgleichen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 64) Beispiel: Eine Familie wohnt weiterhin in einer Sozialwohnung, obwohl ihr Einkommen deutlich gestiegen ist. In diesem Fall konnte eine Fehlbelegungsabgabe erhoben werden. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissensch

Andreas Armster
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Familienleistungsausgleich
Der Familienleistungsausgleich umfasst staatliche Leistungen, die Familien für ihre gesellschaftliche Leistung der Kindererziehung und Kinderbetreuung finanziell entlasten und unterstützen sollen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 63 f.) Beispiele: Kindergeld, Elterngeld und Kinderfreibeträge sind Instrumente des Familienleistungsausgleichs, mit denen Familien für die Erziehung ihrer Kinder unterstützt werden. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wie

Andreas Armster
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Familienlastenausgleich
Der Familienlastenausgleich umfasst staatliche Maßnahmen, die finanzielle Belastungen von Familien mit Kindern ausgleichen sollen. Dazu gehören insbesondere Kindergeld, Kinderfreibeträge und weitere familienbezogene Leistungen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 63) Beispiel: Eine Familie erhält Kindergeld, um einen Teil der Kosten für die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder auszugleichen. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fac

Andreas Armster
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