Privatrecht
- Andreas Armster

- vor 3 Tagen
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Das Privatrecht (Zivilrecht) ist der Teil der Rechtsordnung, der Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Personen oder Unternehmen regelt, ohne staatliches Überordnungsverhältnis oder Unterordnungsverhältnis. (vgl. Fischer 2023, S. 39 ff.)
Beispiel: Ein Kunde kauft ein Fahrrad im Geschäft. Der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer gehört zum Privatrecht.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer



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