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- Allgemeine Verbrauchsteuer
Eine allgemeine Verbrauchsteuer ist eine Steuer, die auf den gesamten Konsum der privaten Haushalte und des Staates erhoben wird. Sie basiert auf dem Konzept, dass die Nettowertschöpfung (NWS) eines Unternehmens um die Investitionen bereinigt wird, sodass nur die Ausgaben für den Konsum besteuert werden. Diese Steuer kann entweder auf einer einzigen Stufe (Einphasensteuer) oder auf mehreren Stufen des Produktions- und Vertriebsprozesses (Mehrphasensteuer) erhoben werden. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 462) Beispiel: Wenn ein privater Haushalt Waren und Dienstleistungen im Wert von 10.000 Euro kauft, und die allgemeine Verbrauchsteuer beträgt 10 %, dann zahlt der Haushalt 1.000 Euro Steuer. Dies geschieht unabhängig davon, ob die Steuer in einer einzigen Phase (beim Endverkauf) oder in mehreren Phasen (bei jedem Schritt der Produktion und des Verkaufs) erhoben wird. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Nettoumsatzsteuer
Eine Nettoumsatzsteuer ist eine Steuer, die auf den Nettoumsatz eines Unternehmens erhoben wird. Das bedeutet, dass die Steuer nur auf den Wert der eigenen Wertschöpfung des Unternehmens nach Abzug der Vorleistungen berechnet wird. Im Gegensatz zur Bruttoumsatzsteuer, die auf den gesamten Umsatz erhoben wird, berücksichtigt die Nettoumsatzsteuer die Vorleistungen und besteuert nur den Wert, den das Unternehmen selbst hinzugefügt hat. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 462) Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Produkte für 10.000 Euro und hat Vorleistungen (Einkaufskosten für Materialien und Dienstleistungen) in Höhe von 4.000 Euro. Die Nettoumsatzsteuer wird auf den Nettoumsatz von 6.000 Euro (10.000 Euro - 4.000 Euro) berechnet. Bei einem Steuersatz von 10 % zahlt das Unternehmen 600 Euro Nettoumsatzsteuer. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Bruttoumsatzsteuer
Eine Bruttoumsatzsteuer ist eine Steuer, die auf den gesamten Bruttoumsatz oder den Produktionswert eines Unternehmens erhoben wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 462) Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Waren im Wert von 10.000 Euro. Bei einer Bruttoumsatzsteuer von 10 % wird die Steuer direkt auf den gesamten Umsatzbetrag erhoben. Das Unternehmen muss somit 1.000 Euro Bruttoumsatzsteuer zahlen, unabhängig von seinen eigenen Einkaufskosten oder Vorsteuern. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen müssen diese Steuer auf ihre Verkäufe berechnen und an den Staat abführen. Es gibt verschiedene Formen der Umsatzbesteuerung, die sich in ihrer Bemessungsgrundlage und Erhebungsweise unterscheiden. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 461) Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Produkte im Wert von 1.000 Euro an Kunden. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % berechnet das Unternehmen 190 Euro Umsatzsteuer, sodass der Kunde insgesamt 1.190 Euro zahlt. Das Unternehmen führt die 190 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Finanztransaktionsteuer
Die Finanztransaktionsteuer (FTT) ist eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verkehrsteuer auf Finanztransaktionen, die auf organisierten Märkten wie dem Handel mit Aktien, Anleihen, Derivaten und Währungen erhoben wird. Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der jeweiligen Transaktion. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 459) Beispiel: Ein Anleger kauft Aktien im Wert von 10.000 Euro. Bei einer Finanztransaktionsteuer von 0,1 % zahlt er 10 Euro Steuer. Verkauft er die Aktien später wieder für 10.000 Euro, fällt erneut eine Steuer von 10 Euro an. Je häufiger die Aktien gehandelt werden, desto höher wird die insgesamt gezahlte Steuer. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Dabei zählen sowohl das Grundstück selbst als auch darauf befindliche Gebäude zum steuerpflichtigen Objekt. Die Höhe der Steuer bemisst sich nach dem Kaufpreis des Grundstücks inklusive der darauf stehenden Gebäude. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 458 f.) Beispiel: Angenommen, jemand kauft ein Grundstück mit einem darauf stehenden Haus für 300.000 Euro. In einem Bundesland mit einem Grunderwerbsteuersatz von 5 % muss der Käufer eine Grunderwerbsteuer von 15.000 Euro zahlen. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Flächensteuer
Eine Flächensteuer ist ein Steuerkonzept, das auf der physischen Größe von Grundstücken und Gebäuden basiert, anstatt auf deren Wert. Hierbei werden einfache Mengenindikatoren wie die Fläche des Grundstücks, die Gebäudefläche und die Anzahl der Stockwerke als Bemessungsgrundlage verwendet. Im Gegensatz zur wertbasierten Besteuerung wird hierbei keine detaillierte Wertermittlung der Immobilie durchgeführt. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 455) Beispiel: Angenommen, ein Grundstück hat eine Fläche von 1.000 Quadratmetern und ein darauf stehendes Gebäude mit 500 Quadratmetern Nutzfläche. Die Flächensteuer beträgt 1 Euro pro Quadratmeter für das Grundstück und 2 Euro pro Quadratmeter für das Gebäude. Die jährliche Steuerlast wäre somit (1.000 Quadratmeter * 1 Euro) + (500 Quadratmeter * 2 Euro) = 2.000 Euro. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Vermögensteuer
Die Vermögensteuer ist eine Steuerart, die entweder das gesamte Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person (Subjektsteuer) oder bestimmte Vermögensobjekte (Objektsteuer) unabhängig von den persönlichen Einkommensverhältnissen besteuert. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 449) Beispiel: Angenommen, eine Person besitzt eine Immobilie im Wert von 1.000.000 Euro. Die Vermögensteuer beträgt 1 % des Immobilienwerts pro Jahr. Somit müsste die Person jährlich 10.000 Euro als Vermögensteuer zahlen. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Kommunale Wertschöpfungssteuer
Die kommunale Wertschöpfungssteuer ist ein Steuerreformvorschlag, der darauf abzielt, die Steuerbasis auf kommunaler Ebene zu verbreitern und dabei nicht nur gewinnabhängige Unternehmen, sondern auch freie Berufe und den öffentlichen Sektor einzubeziehen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 447 f.) Beispiel: Angenommen, ein Architekturbüro hat einen Jahresumsatz von 500.000 Euro, tätigt Investitionen in Höhe von 50.000 Euro und hat keinen Export. Der Gewinn beträgt 100.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 3 % für die kommunale Wertschöpfungssteuer wird die Bemessungsgrundlage von 550.000 Euro (Umsatz + Investitionen) herangezogen, was zu einer Steuerlast von 16.500 Euro führt. Im Vergleich würde das Büro bei der Gewerbesteuer, die auf den Gewinn von 100.000 Euro mit einem Steuersatz von 15 % berechnet wird, nur 15.000 Euro zahlen. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Rechtsformneutralität
Mit Rechtsformneutralität ist gemeint, dass die steuerliche Belastung unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens möglichst gleich sein sollte. Das bedeutet, dass Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (wie GmbHs und AGs) ähnlich besteuert werden, um keine steuerlichen Anreize für die Wahl einer bestimmten Rechtsform zu schaffen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 436) Beispiel: Angenommen, ein Einzelunternehmer wird bei einem Gewinn von 100.000 Euro und einem Steuersatz von 30 % mit 30.000 Euro Einkommensteuer belastet. Eine GmbH zahlt auf denselben Gewinn zunächst 15 % Körperschaftsteuer (15.000 Euro) und auf die ausgeschüttete Dividende 25 % Abgeltungsteuer (21.250 Euro), insgesamt 36.250 Euro. Die höhere Belastung der GmbH zeigt, dass die Doppelbesteuerung zu Verzerrungen in der Rechtsformwahl führt. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaften, das nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und den ergänzenden Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ermittelt wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 432) Beispiel: Eine GmbH erwirtschaftet im Jahr 2023 einen Gewinn von 100.000 Euro. Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes wird das zu versteuernde Einkommen berechnet. Bei einem Körperschaftsteuersatz von 15 % muss die GmbH 15.000 Euro Körperschaftsteuer zahlen, die durch vierteljährliche Vorauszahlungen entrichtet werden. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Automatische Kompensationen
Automatische Kompensationen sind Mechanismen, die verhindern, dass inflationsbedingte Einkommenssteigerungen zu höheren Steuerbelastungen führen. Eine Methode ist die Indexierung des Steuertarifs, bei der die Steuerbemessungsgrundlage an einen Preisindex (z. B. den Verbraucherpreisindex) angepasst wird. Dadurch bleibt der reale Steuerbetrag konstant, obwohl das nominale Einkommen inflationsbedingt wächst. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 423) Beispiel: Bei einer Inflationsrate von 2 % wird der Einkommenssteuertarif entsprechend angepasst, sodass ein nominales Einkommenswachstum von 2 % nicht zu einer höheren Steuerbelastung führt. Dies hält die Steuerbelastung trotz steigender Einkommen stabil. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


