Eine Nettoumsatzsteuer ist eine Steuer, die auf den Nettoumsatz eines Unternehmens erhoben wird. Das bedeutet, dass die Steuer nur auf den Wert der eigenen Wertschöpfung des Unternehmens nach Abzug der Vorleistungen berechnet wird. Im Gegensatz zur Bruttoumsatzsteuer, die auf den gesamten Umsatz erhoben wird, berücksichtigt die Nettoumsatzsteuer die Vorleistungen und besteuert nur den Wert, den das Unternehmen selbst hinzugefügt hat. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 462)
Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Produkte für 10.000 Euro und hat Vorleistungen (Einkaufskosten für Materialien und Dienstleistungen) in Höhe von 4.000 Euro. Die Nettoumsatzsteuer wird auf den Nettoumsatz von 6.000 Euro (10.000 Euro - 4.000 Euro) berechnet. Bei einem Steuersatz von 10 % zahlt das Unternehmen 600 Euro Nettoumsatzsteuer.
Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:
De Gruyter Oldenbourg