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- Warenwirtschaftssystem
Ein Warenwirtschaftssystem (WWS) ist ein computergestütztes System zur Erfassung und Verwaltung des Warenbestands eines Handelsunternehmens. Es erfasst beispielsweise Wareneingänge, Verkäufe und Lagerbestände und kann automatisch Bestellungen auslösen, wenn der Bestand zu niedrig ist. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.) Beispiel: Ein Supermarkt verkauft eine Packung Kaffee. Das WWS registriert den Verkauf und reduziert den Lagerbestand automatisch von 20 auf 19 Packungen. Wird ein festgelegter Mindestbestand von 5 Packungen erreicht, kann das System automatisch eine Nachbestellung beim Lieferanten auslösen. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Wahrscheinlichkeit
Die Wahrscheinlichkeit bezeichnet ein Maß dafür, wie sicher oder unsicher das Eintreten eines zukünftigen Ereignisses ist. Sie kann beispielsweise auf statistischen Daten beruhen oder subjektiv von einer Person eingeschätzt werden. Wahrscheinlichkeiten spielen insbesondere bei Entscheidungen unter Unsicherheit und bei der Beurteilung von Risiken eine wichtige Rolle. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen weiß aus vergangenen Verkaufsdaten, dass die Wahrscheinlichkeit, dass mehr als 1.000 Stück eines Produkts verkauft werden, bei 80 % liegt. Aufgrund dieser Wahrscheinlichkeit entscheidet es, 1.000 Stück zu produzieren. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Währungsterminkontrakt
Ein Währungsterminkontrakt ist ein standardisierter Vertrag über den Kauf oder Verkauf einer bestimmten Fremdwährung zu einem festgelegten zukünftigen Zeitpunkt und zu einem vereinbarten Kurs. Im Gegensatz zu einem individuell vereinbarten Devisentermingeschäft sind beispielsweise Laufzeit, Kontraktgröße und zugrunde liegende Währung standardisiert. Solche Kontrakte werden an Terminbörsen gehandelt und dienen unter anderem der Absicherung von Wechselkursrisiken. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.) Beispiel: Ein deutsches Unternehmen weiß, dass es in drei Monaten 150.000 US-Dollar für eine Lieferung bezahlen muss. Es kauft einen standardisierten Währungsterminkontrakt über 150.000 US-Dollar. Damit legt es den Wechselkurs für die zukünftige Zahlung fest. Steigt der US-Dollar bis dahin gegenüber dem Euro, wird der Einkauf der US-Dollar durch den Terminkontrakt zu dem vorher vereinbarten Kurs abgesichert. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Währungsrisiko
Das Währungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass sich der Wert einer Zahlung, Forderung oder Verbindlichkeit durch Schwankungen des Wechselkurses verändert. Es betrifft insbesondere Unternehmen, die Geschäfte in ausländischen Währungen tätigen. Ein ungünstiger Wechselkurs kann dabei zu höheren Kosten oder geringeren Erlösen führen. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.) Beispiel: Ein deutsches Unternehmen verkauft Waren an einen US-Kunden und erhält in drei Monaten 100.000 US-Dollar. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht dies beispielsweise 95.000 €. Fällt der US-Dollar bis zur Zahlung gegenüber dem Euro, erhält das Unternehmen für die 100.000 US-Dollar möglicherweise nur noch 90.000 €. Durch die Wechselkursänderung entsteht dem Unternehmen somit ein finanzieller Nachteil. Es kann sich beispielsweise durch ein Devisentermingeschäft oder eine Währungsoption gegen dieses Risiko absichern. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Währungsoption
Eine Währungsoption ist ein Optionsgeschäft auf eine Fremdwährung, bei dem der Käufer das Recht, aber nicht die Pflicht hat, eine bestimmte Währung zu einem vorher festgelegten Wechselkurs (Strike Price) zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen. Damit können sich Unternehmen gegen ungünstige Wechselkursentwicklungen absichern. (vgl. Schneck 2018, S. 1055 ff.) Beispiel: Ein deutscher Importeur muss in drei Monaten 100.000 US-Dollar an einen amerikanischen Lieferanten zahlen. Er kauft eine Kaufoption (Long Call) auf US-Dollar zu einem festgelegten Wechselkurs. Steigt der Dollar bis dahin stark, kann der Importeur die US-Dollar zum vereinbarten günstigeren Kurs kaufen. Fällt der Dollar dagegen, kann er die Option verfallen lassen und die US-Dollar zum dann günstigeren Marktkurs kaufen. Dafür zahlt er beim Abschluss der Option eine Optionsprämie. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Vorschlagswesen
Das Vorschlagswesen bezeichnet ein betriebliches System, bei dem Mitarbeiter eigene Ideen und Verbesserungsvorschläge für das Unternehmen einbringen können. Ziel ist es, die Mitarbeiter zur aktiven Mitgestaltung anzuregen und dadurch beispielsweise Qualität, Arbeitsabläufe oder Kosten zu verbessern. Für besonders nützliche Vorschläge können Mitarbeiter eine Prämie oder andere Anerkennung erhalten. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Ein Mitarbeiter eines Produktionsunternehmens schlägt vor, die Anordnung der Werkzeuge an einem Arbeitsplatz zu verändern. Dadurch können die Mitarbeiter schneller arbeiten und jährlich 10.000 € Kosten eingespart werden. Für diesen Verbesserungsvorschlag erhält der Mitarbeiter beispielsweise eine Prämie von 1.000 €. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Vollstreckungstitel
Der Vollstreckungstitel ist eine Urkunde oder gerichtliche Entscheidung, die es einem Gläubiger ermöglicht, eine offene Forderung zwangsweise durchzusetzen. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen hat gegen einen Kunden eine offene Forderung von 20.000 €. Das Gericht stellt einen Vollstreckungstitel aus, weil der Kunde die Rechnung nicht bezahlt. Der Gläubiger kann daraufhin die Zwangsvollstreckung einleiten, beispielsweise indem Vermögensgegenstände des Schuldners gepfändet werden. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Virales Marketing
Virales Marketing (VM) bezeichnet eine Marketingform, bei der sich Werbebotschaften vor allem durch die freiwillige Weitergabe von Kunden untereinander verbreiten. Besonders soziale Netzwerke, E-Mails und andere digitale Medien ermöglichen eine schnelle Verbreitung. Unternehmen versuchen dabei, Kunden gezielt dazu zu bringen, Inhalte mit Freunden oder Bekannten zu teilen. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen veröffentlicht ein lustiges Werbevideo für ein neues Produkt auf Social Media. Das Video kommt bei den Zuschauern gut an und wird von ihnen freiwillig an Freunde weitergeleitet und in sozialen Netzwerken geteilt. Dadurch verbreitet sich die Werbung innerhalb kurzer Zeit von Nutzer zu Nutzer, ohne dass das Unternehmen jede Person direkt ansprechen muss. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Verwaltung
Verwaltung bezeichnet die Ausführung vorgegebener Anweisungen und die Einhaltung festgelegter Regeln und Abläufe innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation. Im Mittelpunkt stehen dabei weniger Kreativität und eigene Entscheidungsfreiheit, sondern die ordnungsgemäße Durchführung von Vorgaben und die Einhaltung des Dienstwegs. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: In einem Unternehmen beantragt ein Mitarbeiter Urlaub. Der Antrag wird nach einem festgelegten Verfahren eingereicht, vom zuständigen Vorgesetzten geprüft und anschließend von der Personalverwaltung bearbeitet. Die Mitarbeiter der Verwaltung führen dabei die vorgegebenen Abläufe aus und dokumentieren die Entscheidung. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Verwahrung
Verwahrung bezeichnet die Aufbewahrung einer beweglichen Sache durch eine andere Person oder ein Unternehmen aufgrund eines Verwahrungsvertrags. Der Verwahrer übernimmt dabei die Pflicht, die übergebene Sache sorgfältig aufzubewahren und anschließend zurückzugeben. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Ein Kunde eröffnet bei einer Bank ein Wertpapierdepot und überlässt der Bank seine Aktien zur Verwahrung. Die Bank bewahrt die Wertpapiere bzw. verwaltet sie im Depot und muss sie entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben verwahren. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Vertriebspolitik
Die Vertriebspolitik bezeichnet die Entscheidungen und Maßnahmen, die den Weg eines Produkts vom Hersteller bis zum Endkunden betreffen. Sie ist ein Teil der Distributionspolitik und umfasst insbesondere die Wahl des Absatzweges, die Auswahl der Absatzmittler sowie die Gestaltung von Lagerung und Transport. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Ein Hersteller von Haushaltsgeräten entscheidet, seine Produkte nicht direkt an die Kunden zu verkaufen, sondern über Großhändler und Elektrofachmärkte. Zusätzlich legt er fest, ob eigene Vertriebsmitarbeiter oder externe Handelsvertreter eingesetzt werden. Außerdem muss er bestimmen, wo die Produkte gelagert werden und wie sie zu den Händlern transportiert werden, damit sie zur richtigen Zeit in ausreichender Menge verfügbar sind. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Vertrieb
Der Vertrieb bezeichnet die Verteilung und den Verkauf von Waren und Dienstleistungen vom Unternehmen zum Kunden. Dazu gehören beispielsweise die Organisation des Verkaufs, die Logistik, die Betreuung des Außendienstes sowie die Pflege der Beziehungen zwischen Hersteller und Handel. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Ein Getränkehersteller produziert seine Getränke zentral und verkauft sie über verschiedene Supermärkte. Der Vertrieb organisiert, welche Mengen an welche Händler geliefert werden, plant die Auslieferung und betreut die Geschäftsbeziehungen zu den Supermärkten. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv


