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  • Portfolioinvestitionen

    Portfolioinvestitionen sind Investitionen in Finanzanlagen wie Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere, ohne das Ziel, einen direkten Einfluss auf das Management der emittierenden Unternehmen zu nehmen. Diese Art von Investition zielt hauptsächlich darauf ab, Kapitalerträge durch Zinsen, Dividenden und Wertsteigerungen zu erzielen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 499) Beispiel: Ein privater Investor aus Deutschland kauft Aktien eines amerikanischen Technologieunternehmens. Diese Investition erfolgt rein aus dem Interesse an möglichen Kursgewinnen und Dividenden, ohne dass der Investor Einfluss auf die Geschäftsführung des amerikanischen Unternehmens hat. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Foreign Direct Investment

    Foreign Direct Investment (FDI) oder ausländische Direktinvestitionen bezeichnen Investitionen, bei denen ein Unternehmen oder eine Einzelperson aus einem Land einen bedeutenden Anteil (meist mindestens 10%) an einem Unternehmen in einem anderen Land erwirbt. Dies unterscheidet sich von ausländischen Portfolioinvestitionen, bei denen es nur um den Erwerb von Aktien oder anderen Wertpapieren ohne direkten Einfluss auf das Management geht. FDI beinhaltet die langfristige Beteiligung und oft eine aktive Rolle in der Verwaltung und Kontrolle des Unternehmens. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 499) Beispiel: Ein deutsches Unternehmen eröffnet eine Produktionsstätte in Spanien und hält die Mehrheit der Anteile an diesem Werk. Dies ist eine ausländische Direktinvestition, da das deutsche Unternehmen nicht nur Kapital investiert, sondern auch aktiv das Management der spanischen Produktionsstätte beeinflusst. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Gemeinschaftsprinzip

    Das Gemeinschaftsprinzip im EU-Mehrwertsteuersystem bedeutet, dass der Vorsteuerabzug, der im innerstaatlichen Handel angewendet wird, auch auf den grenzüberschreitenden Handel ausgedehnt wird. Exporteure berechnen die Mehrwertsteuer ihres Landes, und Importeure können diese von ihrer Steuerschuld abziehen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 498) Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen in Deutschland exportiert Waren nach Frankreich. Die deutsche Mehrwertsteuer wird auf die Waren angewendet, aber der französische Importeur kann diese Steuer abziehen. Wenn die Waren weiterverkauft werden, wird der französische Mehrwertsteuersatz angewendet. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Cross-Border Shopping

    Cross-Border Shopping bezeichnet grenzüberschreitende Einkäufe von Konsumenten, bei denen die Umsatzsteuer im Land des Kaufs (Ursprungsland) anfällt. Dies bedeutet, dass ein deutscher Verbraucher, der in einem anderen EU-Land einkauft, dort die Umsatzsteuer bezahlt und in Deutschland nicht erneut besteuert wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 497) Beispiel: Angenommen, Paul lebt in Deutschland, wo die Umsatzsteuer auf Elektronikgeräte 19 % beträgt. Er fährt nach Polen, wo die Umsatzsteuer auf dieselben Geräte nur 15 % beträgt. Paul kauft einen Laptop in Polen und zahlt dort die 15 % Umsatzsteuer. Er muss in Deutschland keine zusätzliche Steuer zahlen, wodurch er von der niedrigeren Steuer in Polen profitiert. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Steuerharmonisierung

    Steuerharmonisierung bezeichnet die internationale Angleichung von Steuersätzen und Steuerregelungen, um Verzerrungen im grenzüberschreitenden Handel und Konsum zu minimieren. Sie soll verhindern, dass Unterschiede in den Steuersätzen die Entscheidungen von Konsumenten und Produzenten beeinflussen und dadurch ineffiziente Ressourcenallokationen verursachen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 495) Beispiel: Angenommen, Deutschland und Frankreich harmonisieren ihre Mehrwertsteuersätze auf 20 %. Ein Deutscher, der in Frankreich einkauft, würde keine Vorteile aus unterschiedlichen Steuersätzen ziehen, wodurch der Anreiz für grenzüberschreitenden Konsum allein aus steuerlichen Gründen entfällt. Dies führt zu einem faireren Wettbewerb und reduziert die Notwendigkeit von komplexen steuerlichen Grenzausgleichen. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Steuerlicher Grenzausgleich

    Ein steuerlicher Grenzausgleich ist ein administratives Verfahren, bei dem im Herkunftsland gezahlte Steuern entlastet und im Bestimmungsland belastet werden, um eine gerechte Besteuerung sicherzustellen. Dies ist notwendig, wenn im Inland eine Güterbesteuerung in Form einer Produktionssteuer besteht. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 491 f.) Beispiel: Ein Beispiel für einen steuerlichen Grenzausgleich ist der Export von Waren aus Deutschland in die Schweiz. In Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer wird entlastet, und stattdessen wird in der Schweiz die dortige Mehrwertsteuer erhoben, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Doppelbesteuerung

    Doppelbesteuerung liegt vor, wenn ein Gut oder Einkommen in zwei verschiedenen Ländern gleichzeitig besteuert wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 491) Beispiel: Doppelbesteuerung liegt vor, wenn Paul in Deutschland wohnt, aber in Österreich arbeitet, und sein Einkommen sowohl in Deutschland als auch in Österreich besteuert wird. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Kfz-Steuer

    Die Kfz-Steuer ist eine Abgabe, die beim Halten von Kraftfahrzeugen anfällt. Ihre Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Hubraum des Fahrzeugs, was bedeutet, dass die Steuerhöhe von der Größe des Motors abhängt. Ziel dieser Steuer ist es, umweltpolitische Anreize zu setzen und die durch den Fahrzeugbetrieb verursachten Schäden zu internalisieren, wie beispielsweise Lärm, Luftverschmutzung und Unfallrisiken. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 483 f.) Beispiel: Angenommen, Paul besitzt ein Auto mit einem Hubraum von 2 Litern. Die Kfz-Steuer für Fahrzeuge dieser Größe beträgt 200 Euro pro Jahr. Unabhängig davon, wie oft Paul sein Auto fährt oder wie umweltfreundlich es ist, muss er jedes Jahr diese Steuer zahlen. Das bedeutet, selbst wenn Paul sein Auto nur selten nutzt und es in der Garage steht, muss er trotzdem die vollen 200 Euro jährlich entrichten. Die Kfz-Steuer konzentriert sich also auf die Größe des Fahrzeugs und nicht auf die tatsächliche Nutzung oder die Umweltbelastung, die durch Pauls Fahrverhalten verursacht wird. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Energiesteuer

    Die Energiesteuer ist eine Abgabe, die auf die Erzeugung und Nutzung von Energie erhoben wird, einschließlich der Einfuhr von Energie. Ihr Ziel ist oft nicht genau definiert, umfasst jedoch Aspekte wie die Förderung eines sparsamen Umgangs mit Energie, den Schutz von Ressourcen und die Berücksichtigung von Klimafolgen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 483) Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen nutzt Strom zur Produktion seiner Waren. Durch die Energiesteuer, die auf die Stromerzeugung erhoben wird, muss das Unternehmen einen bestimmten Betrag pro verbrauchter Kilowattstunde bezahlen. Diese Steuer soll dazu anregen, den Energieverbrauch zu reduzieren und umweltfreundliche Alternativen in Betracht zu ziehen. Wenn das Unternehmen beispielsweise 10.000 kWh Strom verbraucht und die Energiesteuer bei 0,05 Euro pro kWh liegt, muss es zusätzlich 500 Euro an Energiesteuer zahlen. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • CO2-Steuer

    Die CO2-Steuer ist eine Abgabe, die auf die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben wird. Diese Steuer zielt darauf ab, die Verursacher von CO2-Emissionen zur Verantwortung zu ziehen, da CO2 als globaler Schadstoff betrachtet wird, der zur Klimaveränderung beiträgt. Es handelt sich dabei nicht um lokale Schäden oder unmittelbare negative Auswirkungen auf den Menschen, sondern um langfristige Umweltfolgen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 482) Beispiel: Angenommen, ein Heizölanbieter verkauft 1.000 Liter Heizöl, das 2,5 kg CO2 pro Liter emittiert. Bei einem Steuersatz von 30 Euro pro Tonne CO2 wird die gesamte Emission auf 2,5 Tonnen (2.500 kg) berechnet. Daraus ergibt sich eine CO2-Steuer von 75 Euro (2,5 Tonnen × 30 Euro/Tonne). Diese Steuer soll Anreize schaffen, um umweltfreundlichere Heizmethoden zu fördern. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Ökosteuer

    Die Ökosteuer ist eine spezielle Form der Umweltsteuer, die als Verbrauchsteuer vom Bund erhoben wird und darauf abzielt, umweltschädliches Verhalten zu reduzieren sowie umweltfreundliche Alternativen zu fördern. Sie wird in der Regel auf fossile Brennstoffe erhoben, um die externen Kosten, die durch Umweltschäden entstehen, in den Preis der Produkte einfließen zu lassen. Der Unterschied zur allgemeinen Umweltsteuer besteht darin, dass die Ökosteuer spezifisch auf den Verbrauch von Energie und Ressourcen abzielt, während Umweltsteuern breiter gefasst sein können und auf verschiedene umweltschädliche Aktivitäten oder Produkte abzielen können. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 478 f.) Beispiele: Ökosteuer auf Heizöl, Ökosteuer auf Benzin Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Umweltsteuer

    Eine Umweltsteuer ist eine vom Staat erhobene Abgabe, die dazu dient, die Nutzung knapper Umweltressourcen zu regulieren und Umweltschäden zu verringern. Sie zielt darauf ab, die Belastung durch umweltschädliche Aktivitäten zu reduzieren, indem sie auf spezifische Güter oder Dienstleistungen angewendet wird, die umweltschädlich sind. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 477) Beispiele: Besteuerung von CO2-Emissionen, Energiesteuern Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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