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Übertragungsrecht

8. Apr.
1 Min. Lesezeit

Das Übertragungsrecht ist ein Verfügungsrecht und bezeichnet die Befugnis, Rechte an andere zu übertragen. (vgl. Wolf 2023, S. 341)


Beispiel: Ein Eigentümer verkauft oder vererbt sein Unternehmen.


Wolf, J. (2023):  Organisation, Management, Unternehmensführung. Theorien, Praxisbeispiele und Kritik. 7. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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