Übertragungsbuchführung
Bei der Übertragungsbuchführung werden Geschäftsvorfälle zunächst chronologisch im Grundbuch erfasst und anschließend in die Sachkonten des Hauptbuchs übertragen. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen kauft Waren für 1.000 €. Der Geschäftsvorfall wird zuerst im Grundbuch chronologisch erfasst und danach auf die entsprechenden Sachkonten im Hauptbuch übertragen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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