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Überstundenvergütung

21. Juli
1 Min. Lesezeit

Überstundenvergütung ist die Bezahlung von geleisteten Überstunden. Ob zusätzlich zur Grundvergütung Zuschläge gezahlt werden, hängt von tarifvertraglichen, betrieblichen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen ab. Für Auszubildende müssen Überstunden grundsätzlich vergütet werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 624)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens vier Stunden länger als seine reguläre Arbeitszeit. Laut Tarifvertrag erhält er für diese Überstunden seinen normalen Stundenlohn sowie einen Zuschlag von 25 %.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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