Überstunden
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die im Betrieb festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Ob Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden verpflichtet sind, hängt von den Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder besonderen Umständen ab. Die Einführung von Überstunden unterliegt grundsätzlich der Mitbestimmung des Betriebsrats. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 624)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet an einem Tag statt der üblichen acht Stunden insgesamt zehn Stunden, um einen wichtigen Kundenauftrag rechtzeitig fertigzustellen. Die zusätzlichen zwei Stunden gelten als Überstunden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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