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Überkreuzkompensation

19. Sept.
1 Min. Lesezeit

Überkreuzkompensation bezeichnet eine besondere Verrechnung bei Banken, bei der Wertberichtigungen auf Forderungen oder Wertpapiere mit Erträgen aus anderen Geschäften verrechnet werden. Dadurch können Verluste aus bestimmten Forderungen mit anderen Erträgen ausgeglichen werden. (vgl. Schneck 2018, S. 993 ff.)


Beispiel: Eine Bank hat eine Forderung von 100.000 €, von der sie 20.000 € abschreiben muss. Gleichzeitig erzielt sie 20.000 € Ertrag aus der Veräußerung von Wertpapieren. Diese Beträge können miteinander verrechnet werden, sodass sich die Wertberichtigung durch den Ertrag ausgleicht.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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