Übergangskosten
Aktualisiert: 9. Okt.
Übergangskosten sind ein zusammenfassender Begriff für Stillsetzungskosten und Wiederanlaufkosten. Sie entstehen somit beim vorübergehenden Stilllegen und anschließenden Wiederinbetriebnehmen von Anlagen oder Betriebsbereichen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 233)
Beispiel: Eine Produktionsanlage wird für eine Wartung stillgesetzt. Dabei entstehen 5.000 € Stillsetzungskosten und beim anschließenden Wiederanlauf 3.000 € Wiederanlaufkosten. Die gesamten Übergangskosten betragen somit 8.000 €.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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