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Übereinstimmende Willenserklärungen

Übereinstimmende Willenserklärungen sind Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrags. Dabei müssen mindestens zwei Personen übereinstimmend erklären, was sie rechtlich wollen – in Form von Antrag und Annahme (§§ 145 ff. BGB). Nur wenn beide Erklärungen inhaltlich zusammenpassen, entsteht ein wirksamer Vertrag. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 42)


Beispiel: A bietet B sein Fahrrad für 200 € an (Antrag). B nimmt das Angebot zu genau diesen Bedingungen an (Annahme). Ein Kaufvertrag kommt zustande.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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