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Öffentliche Kreditaufnahme

20. Juni
1 Min. Lesezeit

Die öffentliche Kreditaufnahme bezeichnet die Aufnahme von Krediten durch den Staat (z. B. Bund, Länder oder Gemeinden), um Ausgaben zu finanzieren oder kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die Kredite müssen in der Regel verzinst und zurückgezahlt werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 157 f.)


Beispiel: Der Bund gibt Bundesanleihen aus, um den Bau neuer Verkehrswege zu finanzieren. Investoren kaufen diese Anleihen und leihen dem Staat Geld.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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