top of page
Affiliate.png

Öffentliche Hand

19. Juni
1 Min. Lesezeit

Die öffentliche Hand bezeichnet den Staat und seine Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Länder und Gemeinden), insbesondere wenn sie als Eigentümer, Unternehmer oder Auftraggeber am Wirtschaftsleben teilnehmen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 157)


Beispiel: Eine Stadt betreibt ein kommunales Verkehrsunternehmen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

Kommentare


bottom of page