Öffentliche Dienst
Der öffentliche Dienst umfasst berufliche Tätigkeiten bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel als Beamter, Angestellter oder Arbeiter. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 434)
Beispiel: Eine Person arbeitet als Verwaltungsangestellte in einer Stadtverwaltung. Sie gehört damit zum öffentlichen Dienst, weil die Stadt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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