top of page
Affiliate.png

Öffentliche Dienst

10. Aug.
1 Min. Lesezeit

Der öffentliche Dienst umfasst berufliche Tätigkeiten bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel als Beamter, Angestellter oder Arbeiter. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 434)


Beispiel: Eine Person arbeitet als Verwaltungsangestellte in einer Stadtverwaltung. Sie gehört damit zum öffentlichen Dienst, weil die Stadt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page