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Öffentliche Beglaubigung

10. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine öffentliche Beglaubigung bedeutet, dass ein Notar oder eine entsprechende Amtsperson die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens auf einer schriftlichen Erklärung bestätigt. Im Gegensatz zur notariellen Beurkundung wird dabei nicht der gesamte Inhalt der Erklärung beurkundet. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 434)


Beispiel: Herr X unterschreibt eine Erklärung. Ein Notar bestätigt anschließend, dass die Unterschrift tatsächlich von Herrn X stammt. Der Inhalt der Erklärung wird dabei nicht vom Notar beurkundet.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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