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Öffentliche Aufträge

19. Juni
1 Min. Lesezeit

Öffentliche Aufträge sind Beschaffungsaufträge von Bund, Ländern, Gemeinden oder anderen öffentlichen Einrichtungen für Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen. Sie werden im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe vergeben. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 153)


Beispiel: Eine Stadt vergibt einen Auftrag an ein Bauunternehmen für den Bau einer neuen Schule.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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