Öffentliche Auftragsvergabe
Die öffentliche Auftragsvergabe ist das Verfahren, mit dem staatliche Stellen (z. B. Bund, Länder oder Gemeinden) Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen beschaffen. Ziel ist eine wirtschaftliche, transparente und faire Vergabe der Aufträge nach den geltenden Vergabevorschriften. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 153 ff.)
Beispiel: Eine Stadt schreibt den Bau einer neuen Sporthalle öffentlich aus. Mehrere Bauunternehmen geben Angebote ab, und der Auftrag wird nach festgelegten Vergaberegeln an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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