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Äquivalenzziffernkalkulation

Die Äquivalenzziffernkalkulation ist ein Kalkulationsverfahren, das vor allem bei der Sortenfertigung eingesetzt wird, wenn verschiedene Erzeugnisse mit ähnlichem Produktionsprozess hergestellt werden. Dabei werden Äquivalenzziffern als Kostenschlüssel genutzt, um die unterschiedlichen Kostenverhältnisse zwischen den Sorten darzustellen. Eine Erzeugnisart wird als Einheitssorte gewählt, und die anderen Produkte erhalten im Verhältnis dazu eine Äquivalenzziffer. Auf diese Weise können die Herstell- oder Selbstkosten verursachungsgerecht auf die verschiedenen Sorten verteilt werden. Typische Einsatzbereiche der Äquivalenzziffernkalkulation sind Brauereien, Ziegeleien oder Sägewerke. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 186 ff.)


Beispiel: Eine Brauerei, die drei Sorten Bier herstellt: Pils, Export und Bockbier. Pils wird dabei als Einheitssorte mit der Äquivalenzziffer 1 festgelegt. Für Export wird aufgrund des etwas höheren Materialaufwands und Energieaufwands die Ziffer 1,2 angesetzt, während Bockbier mit der Ziffer 1,5 bewertet wird. Wenn die gesamten Herstellungskosten der Periode 300.000 € betragen, werden diese zunächst auf die sogenannten Rechnungseinheiten verteilt. Anschließend erhält jede Sorte entsprechend ihrer Äquivalenzziffer die anteiligen Kosten. Dadurch ergibt sich, dass Bockbier höhere Stückkosten hat als Pils, obwohl beide im gleichen Produktionsprozess entstehen.


Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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