Änderungsklausel
Eine Änderungsklausel ist eine vertragliche Regelung, die festlegt, wie Änderungen während eines Projekts vereinbart und genehmigt werden müssen. Sie bestimmt beispielsweise, wer Änderungsanträge oder Änderungsaufträge rechtsgültig unterzeichnen darf und welche Voraussetzungen für die Umsetzung einer Änderung erfüllt sein müssen. (vgl. Motzel/Möller 2017, Stichwort „Änderungsklausel“)
Beispiel: Ein Unternehmen beauftragt einen Dienstleister mit der Entwicklung einer Software. Im Vertrag wird festgelegt, dass Änderungen am Leistungsumfang nur dann umgesetzt werden dürfen, wenn beide Parteien diese schriftlich vereinbart und ein Änderungsprotokoll unterzeichnet haben. Dadurch wird sichergestellt, dass Änderungen verbindlich dokumentiert sind und Missverständnisse vermieden werden.
Motzel, E.; Möller, T. (2017): Projektmanagement Lexikon. Referenzwerk zu den aktuellen nationalen und internationalen PM-Standards. 3. Auflage. Weinheim: Wiley-VCH




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